Bebauungsplan Stadt Oelsnitz/Vogtl. Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Industriegebiet "Johannisberg" - 3. Erweiterung TG 4

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2018 bis 10.08.2018
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.

über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Industriegebiet „Johannisberg“ – 3. Erweiterung TG 4 in Oelsnitz/Vogtl.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2018 den Entwurf des Bebauungsplans Industriegebiet „Johannisberg“ – 3. Erweiterung TG 4 in der Fassung 03/2018 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan wurde mit gleichen Beschluss umbenannt in „Bebauungsplan Industriegebiet „Johannisberg“ – 3. Erweiterung TG 4“.

Planungsziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung weiterer Gewerbeflächen angrenzend an das Industriegebiet TG 4. Das Plangebiet wird im Norden durch die Theumaer Straße, im Osten durch das Firmengelände der Fa. Meiser, im Süden durch die Alte Reichenbacher Straße und im Westen durch den Johannisberg begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 269 und 271/1 der Gemarkung Voigtsberg vollständig. Die Teilfläche des Flurstücks 274/10 ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplans. Die Planbezeichnung wurde geändert.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Industriegebiet „Johannisberg“ – 3. Erweiterung TG 4 mit Planzeichnung, Text, Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

09.07.2018 bis 10.08.2018

in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der nachfolgend genannten Dienststunden

Montag 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12.00 Uhr

öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme durch Jedermann aus.

Der Umweltbericht beschreibt und beurteilt die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Flächeninanspruchnahmen und ermittelt exakt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die auftretenden Beeinträchtigungen auszugleichen. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Dem Umweltbericht zugrundgelegt wurden:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch/

Immissionsschutz

-bei Umsetzung der Planung sind baubedingt zeitweise Immissionen durch Staub, Lärm zu erwarten,

-die Umgebung des Plangebietes ist durch Gewerbeansiedlungen geprägt, es sind keine störanfälligen Nutzungen (z.B. Wohnen) in der Nähe

Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.2017

- In einem Industriegebiet können sich Betriebe ansiedeln, die der Störfallverordnung unterliegen.

- Die Zulässigkeit einer Betriebsansiedlung ist dann in einem Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu prüfen.

Fläche/Boden

Bodenschutz

- bereits hohe Versiegelung in der Umgebung vorhanden,

- Nutzung einer Restfläche am Rande des GI,

- sparsame Flächenausweisung durch Anbindung an vorhandene Baustrukturen,

-keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden,

- Ausgleich erfolgt durch Entsiegelung (ehem. Straße)

Stellungnahme Regionalbauernverband Vogtland 17.11.2017

Wasser/

Wasserschutz

- bereits hohe Versiegelung in der Umgebung vorhanden,

- Anbindung des Plangebietes an vorhandene Baustrukturen,

- für bestehendes GI Regenrückhaltebecken vorhanden,

- die schadlose Ableitung des Niederschlagswassers ist nachzuweisen, ggf. sind Maßnahmen zur Regenrückhaltung vorzusehen

Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Wasserwirtschaft/ Wasserrecht vom 28.11.2017

- Maßnahmen zur Regenrückhaltung für Erweiterungsfläche wurden durch ein Ingenieurbüro geprüft, Drosselung des Regenwasserabflusses durch ein Regenrückhaltebecken, dass im BBP festgesetzt wurde (Zuordnungsfestsetzung)

Konzeption zur Regenrückhaltung und -ableitung der M&S Umweltprojekt GmbH, Plauen vom 30.01.2018

Pflanzen und Tiere/

Naturschutz

- für GI wird Ackerflächen mit intensiver Nutzung ohne Gehölzbestand in Anspruch genommen

- Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft wird im BBP bilanziert, Ausgleich erfolgt durch Entsiegelung (ehem. Straße) und wird im BBP festgesetzt (Zuordnungsfestsetzung),

Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Naturschutz vom 27.11.2017

- keine schützenwerten Biotope vorhanden,

- Waldfläche bleibt als Lebensraum erhalten,

Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Forstwirtschaft vom 27.11.2017

Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 20.11.2017

- Waldabstand von 30 m zu Gebäuden ist einzuhalten,

- Festsetzungen zum Waldumbau im BBP

Landesverein Sächsischer Heimatschutz vom 17.11.2017

- Artenschutz: Auseinandersetzung mit § 44 BNatSchG

Klima/

Klimaschutz

- es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten

Kultur- und sonstige Sachgüter

- Fläche liegt in einer archäologischen Relevanzzone, es besteht das Erfordernis archäologischer Grabungen

Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 15.11.2017

Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist (09.07.2018 – 10.08.2018) können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 vorgebracht werden.

Die Planunterlagen mit dieser Bekanntmachung können während der Auslegungsfrist (09.07.2018 – 10.08.2018) auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Oelsnitz/Vogtl., den 21.06.2018

Mario Horn

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Oelsnitz/Vogtl.

Bauamt

Frau Gloe-Lietz

Tel.: 037421 - 73 157

gloe-lietz@oelsnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Lageplan

Informationen

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