Entwicklungssatzung Stadt Oelsnitz/Vogtl. Beschluss

Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 2017/126 vom 13.09.2017 zum Aufstellungs- und Billigungsbeschluss einer Entwicklungssatzung "Oelsnitz-Brückenstraße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.03.2018 bis 04.03.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.

über die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 2017/126 vom 13.09.2017 zum Aufstellungs- und Billigungsbeschluss einer Entwicklungssatzung „Oelsnitz - Brückenstraße“ in 08606 Oelsnitz/Vogtl.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 13. September 2017 die Aufstellung einer Entwicklungssatzung „Oelsnitz – Brückenstraße“ beschlossen.

Weiterhin wurde in dieser Sitzung der Planentwurf gebilligt und für die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. BauGB sowie 1. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. BauGB bestimmt.

Die Bekanntmachung dieses Beschlusses und die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 29. September 2017 im Stadtanzeiger Nr. 9 sowie auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Stellungnahmen der Bürger sind zum Planentwurf während der Offenlage nicht eingegangen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.09.2017 zur Abgabe ihrer Stellungnahme binnen eines Monats aufgefordert. Im Zeitraum vom 29.09.2017 bis 02.11.2017 gingen 29 Stellungnahmen ein. Von denen für das Bauplanungsrecht zuständigen TÖB wurde festgestellt, dass das Planungsinstrument einer Entwicklungssatzung für den Standort und den Zweck ungeeignet ist. Um das Planungsziel zu realisieren sollte nunmehr ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt werden. Folgerichtig ist jedoch dazu der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss Nr. 2017/126 vom 13. September 2017 aufzuheben

Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 2018/025 vom 07. Februar 2018 wurde der am 13.09.2017 durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. gefasste Beschluss Nr. 2017/126 aufgehoben und ist damit gegenstandslos.

Oelsnitz/Vogtl., 08.02.2018

Mario Horn

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.

über die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 2017/126 vom 13.09.2017 zum Aufstellungs- und Billigungsbeschluss einer Entwicklungssatzung „Oelsnitz - Brückenstraße“ in 08606 Oelsnitz/Vogtl.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 13. September 2017 die Aufstellung einer Entwicklungssatzung „Oelsnitz – Brückenstraße“ beschlossen.

Weiterhin wurde in dieser Sitzung der Planentwurf gebilligt und für die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. BauGB sowie 1. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. BauGB bestimmt.

Die Bekanntmachung dieses Beschlusses und die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 29. September 2017 im Stadtanzeiger Nr. 9 sowie auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Stellungnahmen der Bürger sind zum Planentwurf während der Offenlage nicht eingegangen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.09.2017 zur Abgabe ihrer Stellungnahme binnen eines Monats aufgefordert. Im Zeitraum vom 29.09.2017 bis 02.11.2017 gingen 29 Stellungnahmen ein. Von denen für das Bauplanungsrecht zuständigen TÖB wurde festgestellt, dass das Planungsinstrument einer Entwicklungssatzung für den Standort und den Zweck ungeeignet ist. Um das Planungsziel zu realisieren sollte nunmehr ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt werden. Folgerichtig ist jedoch dazu der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss Nr. 2017/126 vom 13. September 2017 aufzuheben

Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 2018/025 vom 07. Februar 2018 wurde der am 13.09.2017 durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. gefasste Beschluss Nr. 2017/126 aufgehoben und ist damit gegenstandslos.

Oelsnitz/Vogtl., 08.02.2018

Mario Horn

Oberbürgermeister

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