Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans "Allgemeines Wohngebiet Walterwiese", Gemarkung Oberwürschnitz, der Stadt Oelsnitz/Erzgeb., Vorentwurf 03/2025
Der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat in der öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 die Einleitung des Planverfahrens zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Allgemeines Wohngebiet Walterwiese“ in Oelsnitz/Erzgeb. beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Allgemeines Wohngebiet Walterwiese" umfasst die Flurstücke Nr. 75/28, 75/31 und 75/32 der Gemarkung Oberwürschnitz und erstreckt sich über eine Fläche von rund 1,58 ha. Die Teilaufhebung gilt für das Flurstück Nr. 75/32 mit einer Größe von rund 0,84 ha.
Im Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans „Allgemeines Wohngebiet Walterwiese“, in Kraft getreten am 13.11.1998, wurden bisher nur zwei Wohngebäude entlang des Schrebergartenweges errichtet, sowie ein weiteres entlang der Hartensteiner Straße. Alle übrigen Flächen werden vorzugsweise landwirtschaftlich genutzt. Ziel des angestrebten Planverfahrens ist es, dass insgesamt lediglich 5 bis 6 Bauparzellen zur Wohnbebauung verfügbar sind, einschließlich der bereits bebauten Grundstücksflächen. Für die restliche Fläche wird die Erhaltung im Bestand als Feld- und Wiesenfläche angestrebt. Eine Erschließung ist unmittelbar über den vorhandenen Schrebergartenweg gesichert.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung von 03/2025, bestehend aus
werden einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom
07.04.2025 bis 09.05.2025
auf der Internetseite der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. (www.oelsnitz-erzgeb.com) sowie dem zentralen Internetportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht und darüber zugänglich gemacht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Haus 1, Bauamt Zimmer 22, Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb., während der nachfolgend genannten Sprechzeiten für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich über das zentrale Internetportal des Freistaates Sachsen sowie vorzugsweise auf elektronischem Weg an die E- Mail-Adresse bauverwaltung@oelsnitz-erzgeb.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch per Post an die o.g. Postanschrift gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, können gem. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich beteiligt.
Oelsnitz/Erzgeb., 13.03.2025
Lein
Bürgermeister
Herr Thomas Illmann (Sachgebietsleiter Bauverwaltung) E-Mail: t.illmann@oelsnitz-erzgeb.de