Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“
Der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat am 19.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ in der Fassung vom 06.05.2022 beschlossen, die Begründung, Umweltbericht und landschaftspflegerischer Fachbeitrag gebilligt und den Entwurf einschließlich aller Anlagen sowie umweltbezogener Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist im nachstehenden Lageplan dargestellt (rote Linien).
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 PlanSiG durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, dem landschaftspflegerische Fachbeitrag sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden im
Auslegungszeitraum vom 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022
auf der Internetseite der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. unter: www.oelsnitz-erzgeb.com
(unter der Auswahl: „Rathaus“ – „Informationen“ – „Bebauungspläne“)
und dem Bauleitplanungsportal des Freistaates Sachsen unter:
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot im Auslegungszeitraum vom 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022 in der
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.
Gebäude 1, 2. Obergeschoss, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 22
Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.
während folgender Sprechzeiten:
Dienstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Bauamt, Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. bzw. per E-Mail an: info@oelsnitz-erzgeb.de vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oelsnitz/Erzegb. deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ nicht von Bedeutung ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung auch Einsicht in bereits vorliegende umweltbezogene Daten genommen werden kann. Umweltbezogene Informationen liegen zu folgenden Sachverhalten vor:
Thema
Kurzinhalt
Art, Herkunft
Schutzgut Wasser
Keine Betroffenheit von Gewässern
Stellungnahme, Behörde
Umweltbericht
Schutzgut Boden
keine bzw. gering und kompensierbare Eingriffe in das Schutzgut Boden zu erwarten
Lage des Plangebietes innerhalb eines Gebietes mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 8 der Sächsischen Hohlraumverordnung.
keine Registrierung von Altlastenverdachtsflächen
keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassenschaften
Plangebiet außerhalb eines festgelegten Radonvorsorgegebietes, keine erhöhte Radonkonzentration
Schutzgut Pflanzen
keine Beeinträchtigung von Waldflächen
Schutzgut Tiere
keine Beeinträchtigung von Arten; ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist nicht zu prognostizieren; vorhabensbedingte Wirkungen für Arten können ausgeschlossen werden;
Schutzgut Klima
Auswirkungen auf das Kleinklima vernachlässigbar;
Wirkungen auf Schutzgut Klima werden als nicht erheblich eingeschätzt
Schutzgut Landschaft
keine negativen Wirkungen für Orts- bzw. Landschaftsbild erkennbar
Schutzgebiete
Plangebiet liegt nicht in festgestellten oder gesicherten naturschutzrechtlichen Schutzgebieten oder Wasserschutzgebieten
Abwasser
Keine wesentlichen Änderungen im Bezug auf Abwasser durch die Nutzungsänderung zu erwarten
Schutzgut Mensch
Keine Beeinträchtigung durch Fluglärm, störanfälliger Anlagen, keine Lärmbeeinträchtigungen durch Gewerbenutzung zu erwarten
Schutzgut Kulturgüter
Vorhandensein eingetragener Kulturdenkmale gemäß Denkmalliste Sachsen innerhalb des Plangebiets sowie in dessen nahen Umfeld
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Ermittlung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen, Bilanzierung des Kompensationserfordernisses
landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne:
Ein Antrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hatten geltend gemacht werden können.
Oelsnitz/Erzgeb., den 10. Juni 2022
Birkigt
Bürgermeister (Siegel)
Thomas Illmann
Sachgebietsleiter Bauverwaltung
Tel. 037298 / 38-200
E-Mail: t.illmann@oelsnitz-erzgeb.de