Bebauungsplan Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bürger- und Familienpark" in Oelsnitz/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.07.2022 bis 05.08.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.

über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“

Der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat am 19.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ in der Fassung vom 06.05.2022 beschlossen, die Begründung, Umweltbericht und landschaftspflegerischer Fachbeitrag gebilligt und den Entwurf einschließlich aller Anlagen sowie umweltbezogener Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist im nachstehenden Lageplan dargestellt (rote Linien).

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 PlanSiG durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, dem landschaftspflegerische Fachbeitrag sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden im

Auslegungszeitraum vom 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022

auf der Internetseite der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. unter:
www.oelsnitz-erzgeb.com

(unter der Auswahl: „Rathaus“ – „Informationen“ – „Bebauungspläne“)
 

und dem Bauleitplanungsportal des Freistaates Sachsen unter:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot im Auslegungszeitraum vom 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022 in der

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.

Gebäude 1, 2. Obergeschoss, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 22

Rathausplatz 1

09376 Oelsnitz/Erzgeb.

während folgender Sprechzeiten:

Dienstag von                09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch von                09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag von            09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag von                   09.00 – 12.00 Uhr

für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Bauamt, Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. bzw. per
E-Mail an: info@oelsnitz-erzgeb.de vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oelsnitz/Erzegb. deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ nicht von Bedeutung ist.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung auch Einsicht in bereits vorliegende umweltbezogene Daten genommen werden kann. Umweltbezogene Informationen liegen zu folgenden Sachverhalten vor:

Thema

Kurzinhalt

Art, Herkunft

Schutzgut Wasser

Keine Betroffenheit von Gewässern

Stellungnahme, Behörde

Umweltbericht

Schutzgut Boden

keine bzw. gering und kompensierbare Eingriffe in das Schutzgut Boden zu erwarten

Umweltbericht

Lage des Plangebietes innerhalb eines Gebietes mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 8 der Sächsischen Hohlraumverordnung.

Stellungnahme, Behörde

keine Registrierung von Altlastenverdachtsflächen

Stellungnahme, Behörde

keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassenschaften

Stellungnahme, Behörde

Plangebiet außerhalb eines festgelegten Radonvorsorgegebietes, keine erhöhte Radonkonzentration

Stellungnahme, Behörde

Schutzgut Pflanzen

keine Beeinträchtigung von Waldflächen

Stellungnahme, Behörde

Schutzgut Tiere

keine Beeinträchtigung von Arten; ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist nicht zu prognostizieren; vorhabensbedingte Wirkungen für Arten können ausgeschlossen werden;

Umweltbericht

Schutzgut Klima

Auswirkungen auf das Kleinklima vernachlässigbar;

Wirkungen auf Schutzgut Klima werden als nicht erheblich eingeschätzt

Umweltbericht

Schutzgut Landschaft

keine negativen Wirkungen für Orts- bzw. Landschaftsbild erkennbar

Umweltbericht

Schutzgebiete

Plangebiet liegt nicht in festgestellten oder gesicherten naturschutzrechtlichen Schutzgebieten oder Wasserschutzgebieten

Stellungnahme, Behörde

Umweltbericht

Abwasser

Keine wesentlichen Änderungen im Bezug auf Abwasser durch die Nutzungsänderung zu erwarten

Stellungnahme, Behörde

Umweltbericht

Schutzgut Mensch

Keine Beeinträchtigung durch Fluglärm, störanfälliger Anlagen, keine Lärmbeeinträchtigungen durch Gewerbenutzung zu erwarten

Stellungnahme, Behörde

Umweltbericht

Schutzgut Kulturgüter

Vorhandensein eingetragener Kulturdenkmale gemäß Denkmalliste Sachsen innerhalb des Plangebiets sowie in dessen nahen Umfeld

Stellungnahme, Behörde

Umweltbericht

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

Ermittlung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen, Bilanzierung des Kompensationserfordernisses

landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne:

Ein Antrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hatten geltend gemacht werden können.

Oelsnitz/Erzgeb., den 10. Juni 2022

Birkigt

Bürgermeister                                                                  (Siegel)

Kontaktperson

Thomas Illmann

Sachgebietsleiter Bauverwaltung

Tel. 037298 / 38-200

E-Mail: t.illmann@oelsnitz-erzgeb.de

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