Bebauungsplan Gemeinde Oderwitz Aufstellungsbeschluss

Vorhabensbezogener Babauungsplan für den Recyclingplatz Oberoderwitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2024 bis 18.06.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung
  1. Planungsanlass und Erfordernis
    1. Planungsanlass

Das in Oderwitz ansässige Unternehmen Sandgrubenbetrieb Weimark beabsichtigt die Errichtung eines Lagerplatzes für Betonbruch und die Errichtung einer Stellfläche für eine Betonbrecheranlage.

Der Gemeinde Oderwitz liegt ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens i.S. des § 12 Abs. 2 BauGB für die zuvor genannte Maßnahme vor.

    1. Planungserfordernis

Die für die Nutzung vorgesehene Fläche befindet sich aus planungsrechtlicher Sicht im Außenbereich, so dass zur Herstellung der baurechtlichen Voraussetzungen die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich wird.

  1. Räumlicher Geltungsbereich/Städtebauliche Situation
    1. Lage und Größe des Planungsgebietes

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Oberoderwitz auf dem Flurstück 2469 und soll eine Größe von 2.400 m² umfassen. Das Plangebiet wird im Norden, Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt, im Westen befindet sich die bestehende Sandgrube der Firma Weimark. Das nächste Wohnhaus (Gaststätte Birkmühle) befindet sich in einer Entfernung von ca. 600 m Luftlinie.

    1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Anlage 2 dargestellt.

  1. Planungsziele

Ziel der städtebaulichen Planung soll die bauplanungsrechtliche Festsetzung einer Gewerbefläche sein.

Mit der Umsetzung soll ein Beitrag zur weiteren Entwicklung der Firma Sandgrubenbetrieb Weimark an ihrem Stammsitz an der Kiesgrube im OT Oberoderwitz geleistet werden.

Die öffentliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Zufahrt an der Birkmühlstraße und über das Flurstück 2478 Gemarkung Oberoderwitz (Feldweg im Eigentum der Gemeinde Oderwitz).

Die mit dem geplanten Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden auf der Grundlage eines integrierten Grünordnungsplanes ermittelt und entsprechend planungsrechtlich festgesetzt.

Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wird ein Umweltbericht nach den Vorschriften des BauGB erarbeitet.

Kontaktperson

Herr Richard Wehder

Sachbearbeiter Bauverwaltung

Gemeinde Oderwitz

035842/22361

Datenschutzerklärung

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