Bebauungsplan Gemeinde Oderwitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung zum Bebauungsplan "Steinbergblick"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.07.2022 bis 31.08.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Gemeindeverwaltung Oderwitz                                                                                                           19.07.2022

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des

Bebauungsplanes „Steinbergblick“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 den Beschluss-Nr.: 47/22 zur Umbenennung des Bebauungsplanes „Misch- und Gewerbegebiet Eurostern Oderwitz“ in Bebauungsplan „Steinbergblick“ gefasst und billigte den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbergblick“ bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – textliche Festsetzungen und Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 04.04.2022.

Weiterhin beschloss der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des

Bebauungsplanes „Steinbergblick“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens einem Monat und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbergblick“ mit Teil A – Planzeichnung,      Teil B – textliche Festsetzungen und Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 04.04.2022 liegt in der Zeit  

                                  vom 27.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Haus II, Zimmer Nr.: 8, Straße der Republik 58, 02791 Oderwitz, während folgender Öffnungszeiten:

Mo         9:00 – 12:00                                       Uhr

Di            9:00 – 12:00        14:00 – 18:00     Uhr

Mi          geschlossen

Do          9:00 – 12:00        14:00 – 16:00     Uhr

Fr            9:00 – 12:00                                       Uhr

zu jedermanns Einsicht und Erörterung öffentlich aus. Darüber hinaus sind die Unterlagen gemäß      § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie über das Internetportal der Gemeinde https://www.oderwitz.de/ einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorhaben „schriftlich oder mündlich während der Dienststunden im Gemeindeamt Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.  

Oderwitz, den 19.07.2022

Cornelius Stempel                                                                                     

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Hartmut Junge

Datenschutzerklärung

Die Gemeinde Oderwitz verarbeitet personenbezogene Daten zu dienstlichen Zwecken. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.oderwitz.de/Datenschutzinformation.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Geotechnischer Bericht Ergänzung
  • Hydraulische Berechnungen
  • Geotechnischer Bericht
  • Schalltechnisches Gutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.