Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Oderwitz Aufstellungsbeschluss

vorhabensbezogener Babauungsplan "Errichtung eines Fensterwerkes an der alten Ziegelei"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.06.2022 bis 29.07.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung eines Fensterwerkes an der alten Ziegelei“ gemäß § 12 BauGB auf den Flurstücken 1859/2, 1859/3 und 1859/6 der Gemarkung Oberoderwitz. Mit dem Vorhabenträger, der Firma SF Tischlerei & Holzbaubetrieb wird ein Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB geschlossen.

Das Planverfahren soll auf der Grundlage des § 2 ff. BauGB als „Vollverfahren“ (Vorentwurf, Entwurf, Satzungsfassung) mit zweimaliger Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf in Form einer Offenlage und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage) durchgeführt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten nach § 3 BauGB ist einzuleiten.

Kontaktperson

Herr Hartmut Junge

Bauamt Oderwitz

035842/22363

 

Datenschutzerklärung

Die Gemeinde Oderwitz verarbeitet personenbezogene Daten zu dienstlichen Zwecken. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.oderwitz.de/Datenschutzinformation.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.