Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss „Erweiterung Gneistagebau Pockau-Görsdorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2026 bis 27.04.2026
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Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Entwurfs des Regionalplans Region Chemnitz 2021

Das Sächsische Oberbergamt hat als zuständige Behörde den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das oben genannte Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. März 2026, Geschäftszeichen 23-0522/506/5-2025/33180, festgestellt.

Vorhabenträgerin ist die Mineral Baustoff GmbH mit Sitz in der Chemnitzer Straße 26, 09232 Hartmannsdorf.

Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Äußerungen entschieden worden. Aus der Planfeststellung des Vorhabens ergibt sich die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.

Am Standort Pockau-Görsdorf wird bereits seit 1908 Gesteinsabbau betrieben. Gegenstand der Planfeststellung ist die Erweiterung des Steinbruchs Pockau-Görsdorf. Die Erweiterung beinhaltet eine Ausdehnung der bisherigen räumlichen Abbaugrenzen in nord-/nordöstliche Richtung sowie eine Vertiefung des zwischen dem Flusslauf der Flöha und der Ortslage Görsdorf gelegenen Steinbruches und eine Gesamtlaufzeit bis zum 31. Dezember 2062.

Der räumliche Geltungsbereich des RBP erstreckt sich auf Flächen in der Gemarkung Görsdorf im Ortsteil Görsdorf der Stadt Pockau-Lengefeld im Landkreis Erzgebirgskreis inklusive des Erweiterungsbereiches von 4,46 ha. Einzelne naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen liegen außerhalb der Grenzen des RBP.

Die Zulassung beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft, die Verlängerung der Befreiung für die von der bisherigen Befreiung erfassten Fläche von den Verboten der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Saidenbachtalsperre“, die Ausnahme für die Beseitigung eines gesetzlich geschützten Biotopes sowie die Durchführung von Vermeidungs-, Ausgleichs-, Ersatz- und sonstigen Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden der Vorhabenträgerin wasserrechtliche Erlaubnisse für das Einleiten von Abwasser in den Görsdorfer Bach und für das Zutageleiten und Entnehmen von Grundwasser aus dem Steinbruch im Bereich Pumpensumpf erteilt.

Die für den Gewässerausbau zur Herstellung des Restsees in der verbleibenden Stein-bruchhohlform im Rahmen der Wiedernutzbarmachung erforderliche wasserrechtliche Ent-scheidung wurde einem späteren bergrechtlichen Planergänzungsverfahren vorbehalten.

Im Rahmen des eingeleiteten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Sächsische Oberbergamt die Behörden, anerkannten Vereinigungen, Träger sonstiger Belange sowie die Öffentlichkeit zum Rahmenbetriebsplan. Die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Äußerungen wurden vom Unternehmer und dem OBA ausgewertet. Die Erörterung erfolgte durch eine Onlinekonsultation.

Weitere Informationen hinsichtlich der Auslegungszeiten des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Antragsunterlagen in der Stadt Pockau-Lengefeld sowie der Rechtsbehelfsbelehrung können der Bekanntmachung entnommen werden.

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