Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren „Kiessandtagebau Großgrabe“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 13.01.2026 bis 26.01.2026
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Übersichtskarte

Der im Jahr 2001 vorgelegte Rahmenbetriebsplan für dieses Vorhaben wurde bereits vom 17. Dezember 2001 bis zum 22. Januar 2002 öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden am 4. November 2003 erörtert. Derzeit erfolgt der Abbau auf der Grundlage der mit Bescheiden vom 22. September 2004, 1. September 2009, 9. Juni 2010 und 30. März 2012 ergangenen vorzeitigen Beginne und eines zugelassenen Hauptbetriebsplanes im Trocken- und im Nassschnitt. Aufgrund des Zeitfortschrittes und eines Unternehmerwechsels wurde vereinbart den Rahmenbetriebsplan von 2001 zu aktualisieren und in einer aktuellen Fassung nochmals öffentlich auszulegen. Dabei bleiben die beantragten Grenzen und grundsätzlichen Inhalte des Rahmenbetriebsplanes unverändert. 


Der Abbau im Kiestagebau Großgrabe begann 1995 auf der Grundlage eines durch das damalige Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Hauptbetriebsplanes im Trockenschnitt.


Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Bautzen, ca. 350 m nördlich der Gemeinde Großgrabe, Ortsteil der Stadt Bernsdorf inmitten eines Waldgebietes. Das Gesamtvorhaben sieht den Abbau von Kiesen und Kiessanden auf einer Fläche von ca. 28 ha vor. Die Abbauführung erfolgt hauptsächlich von Süd nach Nord. Dem Trockenschnitt schließt sich ein nachfolgender Nassschnitt an. Als Wiedernutzbarmachung ist für den südlichen Bereich des Kiessandtagebaues eine Verfüllung durch Verkippung und Verspülung von standorteigenem Material und Fremdmaterial vorgesehen. Im nördlichen Bereich des Kiessandtagebaues wird ein Restsee mit einer Größe von 12,65 ha hergestellt.

Im Rahmen des eingeleiteten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Sächsische Oberbergamt die Behörden, anerkannten Vereinigungen, Träger sonstiger Belange sowie die Öffentlichkeit. Die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Äußerungen wurden vom Unternehmer und dem OBA ausgewertet. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG im Rahmen einer Onlinekonsultation erörtert.

Das Sächsische Oberbergamt hat als zuständige Behörde den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das oben genannte Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. Dezember 2025 festgestellt.

Vorhabenträgerin ist die SKG Sand- und Kieswerk GmbH & Co. KG mit Sitz in der August-Gauer-Straße 9, 97318 Kitzingen. Ihr wurden im Planfeststellungsbeschluss Auflagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Äußerungen entschieden worden. Aus der Planfeststellung des Vorhabens ergibt sich die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.

Weitere Informationen hinsichtlich der Auslegungszeiten des Beschlusses, der planfestgestellten Antragsunterlagen in der Stadt Bernsdorf und der Gemeinde Schwepnitz sowie der Rechtsbehelfsbelehrung können den Bekanntmachungen entnommen werden.

Datenschutzerklärung

Bei der Teilnahme an der Online-Konsultation, der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden vom Sächsischen Oberbergamt in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung sind unter https://www.oba.sachsen.de/download/Formblatt_Datenschutz_Informationen_zu_PFV.pdf einsehbar.

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