Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf (8124)“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 11.08.2025 bis 25.08.2025
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Übersichtskarte

Das Sächsische Oberbergamt hat als zuständige Behörde den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das oben genannte Vorhaben mit dem 4. Planfeststellungsänderungsbeschluss vom 30. Juni 2025, Geschäftszeichen 23-0522/401/15-2025/16968 festgestellt.

Vorhabenträgerin ist die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH mit Sitz in Rhonaer Straße 34, 01561 Thiendorf OT Naundorf.

Im 4. Planfeststellungsänderungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Äußerungen entschieden worden. Aus der Planfeststellung des Vorhabens ergibt sich die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.

Die Vorhabenträgerin betreibt den Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW. Sie gewinnt quarzhaltigen Kiessand im Trocken- und Nassschnitt. Die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH bedient den großräumigen Markt um Dresden und Südbrandenburg mit Rohstoffen für die Baustoffindustrie.

Die mit dem 4. Planfeststellungsänderungsbeschluss zugelassene 4. Planänderung umfasst insbesondere die Erweiterung des Kiessandtagebaus Ponickau-Naundorf um das 14,8 ha große Erweiterungsfeld NO, die damit verbundene Verlängerung der Gesamtlaufzeit um weitere 20 Jahre, die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes sowie die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen.

Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Meißen. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in der Gemarkung Naundorf bei Ortrand der Gemeinde Thiendorf beansprucht. Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Gemeinden Thiendorf und Schönfeld.

Im Rahmen des eingeleiteten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Sächsische Oberbergamt die Behörden, anerkannten Vereinigungen, Träger sonstiger Belange sowie die Öffentlichkeit zum Rahmenbetriebsplan und der dazu eingereichten Planergänzung. Die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Äußerungen wurden vom Unternehmer und dem OBA ausgewertet. Die Erörterung erfolgte durch eine Onlinekonsultation.

Weitere Informationen hinsichtlich der Auslegungszeiten des 4. Planfeststellungsänderungsbeschlusses und der planfestgestellten Antragsunterlagen in den Gemeinden Thiendorf und Schönfeld sowie der Rechtsbehelfsbelehrung können der Bekanntmachung entnommen werden.

Kontakt

Frau Sabine Hiekel
E-Mail: sabine.hiekel@oba.sachsen.de

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