Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Kiessandtagebau Leisenau“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.02.2025 bis 27.02.2025
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Das Sächsische Oberbergamt hat als zuständige Behörde den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das oben genannte Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 12. Dezember 2024, Geschäftszeichen: 23-0522/544/16-2025/480, festgestellt.

Vorhabenträgerin ist die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH mit dem Sitz Berliner Straße 6 in 69120 Heidelberg. Ihr wurden im Planfeststellungsbeschluss Auflagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Äußerungen entschieden worden. Aus der Planfeststellung des Vorhabens ergibt sich die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.

In der Lagerstätte sollen Kiessande und Kiese in zwei Abbaufeldern, dem Süd- und dem Nordfeld im Trockenschnitt stattfinden. Die Lagerstätte liegt südwestlich des Ortsteiles Leisenau und nördlich des Ortsteiles Schönbach der Stadt Colditz. Das Vorhaben umfasst den Lagerstättenaufschluss mittels Radlader beginnend im Südfeld, den Abbau und die Gewinnung der Bodenschätze im Süd- und Nordfeld der Kiessandlagerstätte Leisenau, den Transport der gewonnenen Kiessande und Kiese mittels einer Bandanlage mit dazugehöriger Bandbrücke über die B 107 zur übertägigen Aufbereitungsanlage und deren Betrieb sowie die Errichtung von Zwischenlagern und einem Schutzwall.

Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Oberbergamt die Behörden, Naturschutzvereine, Träger sonstiger Belange sowie die Privaten zu den jeweils eingereichten Tekturen des Rahmenbetriebsplanes. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden vom Unternehmer und dem Sächsischen Oberbergamt ausgewertet. Die Erörterung erfolgte durch eine Onlinekonsultation.

Weitere Informationen hinsichtlich der Auslegungszeiten des Beschlusses, der planfestgestellten Antragsunterlagen in der Stadt Colditz sowie der Rechtsbehelfsbelehrung können der Bekanntmachung entnommen werden.

Kontaktperson

Frau Ulrike Sperlich
E-Mail: ulrike.sperlich@oba.sachsen.de

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