Der im Jahr 2001 vorgelegte Rahmenbetriebsplan für dieses Vorhaben wurde bereits vom 17. Dezember 2001 bis zum 22. Januar 2002 öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden am 4. November 2003 erörtert. Derzeit erfolgt der Abbau auf der Grundlage der mit Bescheiden vom 22. September 2004, 1. September 2009, 9. Juni 2010 und 30. März 2012 ergangenen vorzeitigen Beginne und eines zugelassenen Hauptbetriebsplanes im Trocken- und im Nassschnitt. Aufgrund des Zeitfortschrittes und eines Unternehmerwechsels wurde vereinbart den Rahmenbetriebsplan von 2001 zu aktualisieren und in einer aktuellen Fassung nochmals öffentlich auszulegen. Dabei bleiben die beantragten Grenzen und grundsätzlichen Inhalte des Rahmenbetriebsplanes unverändert.
Der Abbau im Kiestagebau Großgrabe begann 1995 auf der Grundlage eines durch das damalige Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Hauptbetriebsplanes im Trockenschnitt.
Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Bautzen, ca. 350 m nördlich der Gemeinde Großgrabe, Ortsteil der Stadt Bernsdorf inmitten eines Waldgebietes. Das Gesamtvorhaben sieht den Abbau von Kiesen und Kiessanden auf einer Fläche von ca. 28 ha vor. Die Abbauführung erfolgt hauptsächlich von Süd nach Nord. Dem Trockenschnitt schließt sich ein nachfolgender Nassschnitt an. Als Wiedernutzbarmachung ist für den südlichen Bereich des Kiessandtagebaues eine Wiederverfüllung vorgesehen. Im nördlichen Bereich des Kiessandtagebaues soll ein Restsee mit einer Größe von 12,65 ha verbleiben.
Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Sächsische Oberbergamt die Behörden, die anerkannten Naturschutzvereinigungen, Träger sonstiger Belange sowie die Öffentlichkeit. Dazu wurde der Rahmenbetriebsplan in der Stadtverwaltung Bersdorf und der Gemeindeverwaltung Schweppnitz auf Anforderung des Sächsischen Oberbergamtes im April 2024 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden vom Unternehmer und dem Sächsischen Oberbergamt ausgewertet.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sollen nunmehr gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG erörtert werden. Gemäß § 5 Absatz 2, 3 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes in Verbindung mit § 73 Absatz 6 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes wird anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt.
Gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG werden im Rahmen der Online-Konsultation den sonst im Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten, das heißt, der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben beziehungsweise den benannten Vertretern, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht und Ihnen innerhalb der vorher bekannt gemachten angemessenen Frist Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern.
E-Mail: jana.kietzmann@oba.sachsen.de