Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Bekanntmachung Onlinekonsultation „Erweiterung des Steinbruches Pockau-Görsdorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.12.2024 bis 24.01.2025
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Übersichtskarte

Am Standort Pockau-Görsdorf wird bereits seit 1908 Gesteinsabbau betrieben. Gegenstand der Planfeststellung ist die Erweiterung des Steinbruchs Pockau-Görsdorf. Die Erweiterung beinhaltet eine Ausdehnung der bisherigen räumlichen Abbaugrenzen in nord-/nordöstliche Richtung sowie eine Vertiefung des zwischen dem Flusslauf der Flöha und der Ortslage Görsdorf gelegenen Steinbruches.  

Bergrechtliche Genehmigungsgrundlage für den gegenwärtigen Gewinnungsbetrieb ist der am 4. Juni 1997 zugelassene fakultative Rahmenbetriebsplan einschließlich seiner Ergänzungen und Änderungen. Innerhalb der bestehenden bergrechtlichen Genehmigung sind die Rohstoffvorräte in wenigen Jahren erschöpft. Das Unternehmen strebt daher eine Erweiterung der Abbaugrenzen und eine Vertiefung des Steinbruches an, um die Rohstoffvorräte zu erhöhen.
Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Erzgebirgskreis und betrifft die Stadt Pockau-Lengefeld. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in der Gemarkung Görsdorf beansprucht. Die Erweiterungsfläche berührt das europäische Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Flöhatal“.

Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Sächsische Oberbergamt die Behörden, die anerkannten Naturschutzvereinigungen, Träger sonstiger Belange sowie die Öffentlichkeit. Dazu hatte die Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld auf Anforderung des Sächsischen Oberbergamtes den Rahmenbetriebsplan bereits im Zeitraum 10. Januar bis 9. Februar 2022 zur Einsicht ausgelegt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden vom Unternehmer und dem Sächsischen Oberbergamt ausgewertet. Daraufhin hat das Unternehmen die Planungsunterlagen in Teilen überarbeitet und in Form einer Planänderung (1. Tektur) zur Zulassung eingereicht.

Mit den Unterlagen zur 1. Tektur wiederholte das Sächsische Oberbergamt die Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Rahmenbetriebsplan in der 1. Tektur lag im Zeitraum vom 4. Januar 2024 bis 7. Februar 2024 bei der Stadt Pockau-Lengefeld erneut zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren hat das Sächsische Oberbergamt die betroffenen Behörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen zu den Unterlagen der 1. Tektur erneut beteiligt.

Die dazu eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden vom Unternehmer und dem Sächsischen Oberbergamt ausgewertet.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sollen nunmehr gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG erörtert werden.
Gemäß § 5 Absatz 2, 3 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes in Verbindung mit § 73 Absatz 6 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes wird anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt.

Gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG werden im Rahmen der Online-Konsultation den sonst im Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten, das heißt, der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben beziehungsweise den benannten Vertretern, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht und Ihnen innerhalb der vorher bekannt gemachten angemessenen Frist Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

Frau Ulrike Sperlich
E-Mail: ulrike.sperlich@oba.sachsen.de

Datenschutzerklärung

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