Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Erzbergwerk Pöhla“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 02.12.2024
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Übersicht der zur Gewinnung zur Verfügung stehenden Erzlager 3 bis 5

Das Sächsische Oberbergamt hat als zuständige Behörde den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das oben genannte Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. September 2024, Geschäftszeichen: 23-0522/467/10-2023/28754 zugelassen.

Vorhabenträgerin ist die Saxony Minerals & Exploration AG (SME AG) mit dem Sitz Schwarze Kiefern 2 in 09633 Halsbrücke. Ihr wurden im Planfeststellungsbeschluss Auflagen erteilt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Äußerungen entschieden worden. Aus der Planfeststellung des Vorhabens ergibt sich die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.

Aus der Lagerstätte sollen die Rohstoffe: Wolfram, Zinn, Zink, Flussspat, Kupfer, Indium, Eisen, Silber und Kadmium gewonnen werden. 
Aus quantitativer und wirtschaftlicher Sicht steht jedoch der Gewinn der Rohstoffe Wolfram und Zinn im Vordergrund.

Die Lagerstätte liegt südöstlich des Ortsteiles Pöhla der Stadt Schwarzenberg im Luchsbachtal. 
Das Vorhaben umfasst den Lagerstättenaufschluss mittels einer Rampe, die untertägige bergmännische Gewinnung der Bodenschätze in den Erzlagern 3, 4 und 5, den Transport der gewonnenen Erze nach über Tage, die übertägige Aufbereitung der gewonnenen Bodenschätze zu marktgängigen Konzentraten sowie die Errichtung und den Betrieb einer Halde und aller dazu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen am Standort.

Im Rahmen des eingeleiteten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Oberbergamt die Behörden, Naturschutzvereine, Träger sonstiger Belange sowie die Privaten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden vom Unternehmer und dem OBA ausgewertet. Daraufhin hat das Unternehmen die Planungsunterlagen in Teilen überarbeitet bzw. präzisiert und in Form einer Planänderung (1. Tektur) zur Zulassung eingereicht.

Diese Änderung umfasste unter anderem den Erläuterungsbericht nebst Anlagen, den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, den Antrag auf Waldumwandlung, den Antrag auf Teilgenehmigung gem. BImschG, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die FFH-Vorprüfung, die Wiedernutzbarmachung/Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, den Fachbeitrag Artenschutz, den Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie sowie die Machbarkeitsstudie zur Umverlegung des Luchsbaches. Diese Änderungen wurden den Behörden und den Vereinigungen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.

Im Rahmen einer zweiten Tektur wurde der Rahmenbetriebsplan, der Antrag auf Waldumwandlung, die Machbarkeitsstudie zur Umverlegung des Luchsbaches, der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie sowie das Gutachten zum Hochwasserschutz nochmalig überarbeitet. Die Unterlagen der 2. Tektur waren zudem Bestandteil der anstelle der Erörterung durchgeführten Onlinekonsultation. 

Weitere Informationen hinsichtlich der Auslegungszeiten des Beschlusses sowie der planfestgestellten Antragsunterlagen in den Gemeinden (Stadt Schwarzenberg, Gemeinde Breitenbrunn) sowie der Rechtsbehelfsbelehrung sind in vorliegender Bekanntmachung zu entnehmen.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

Frau Mareike Giebel
E-Mail: mareike.giebel@oba.sachsen.de

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