Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2021, II. Tektur – PFV zum Vorhaben Kies Pirnaer Elbebogen (2. Öffentlichkeitsbet.)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 23.07.2024 bis 23.09.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtskarte

Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. 


Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen.


Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung.


Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. 


Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). 


Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. 


Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an.


Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten:

  • Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha:
    • Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen,
    • Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg,
    • Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N.
  • Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha:
    • Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und
    • Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers.
  • Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha:
    • Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen,
    • Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers,
    • Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und
    • Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers.

Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. 


Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. 
Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht.


Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht. 

Die betroffene Öffentlichkeit kann gemäß § 57a Absatz 1 Satz 5 BBergG in Verbindung mit § 21 Absatz 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt

bis einschließlich Montag, 23. September 2024

bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder

bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abteilung Stadtentwicklungsplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden zur Niederschrift oder

bei der Stadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna  oder

bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg

schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich dazu äußern.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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