Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Bergrechtliches Zulassungsverfahren Sonderbetriebsplan „Abraumhalde Glockenpöhl“ (Bürgerbeteiligung)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 21.08.2024
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Das Sächsische Oberbergamt führt als für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des oben genannten Vorhabens zuständige Behörde auf Antrag der Hartsteinwerke Vogtland GmbH & Co. KG mit Sitz Zum Lauterbacher Steinbruch 9a in 08606 Oelsnitz vom 15. April 2024 unter dem Geschäftszeichen 22-4141/4875/1 ein bergrechtliches Zulassungsverfahren gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 1 Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 22a Absatz 3 Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV).


Die Hartsteinwerke Vogtland GmbH & Co. KG betreiben am Standort Bösenbrunn, südwestlich von Oelsnitz/Vogtland, die Tagebaue Hohe Hut und Glockenpöhl zur Gewinnung von Metabasalt (Diabas) als Straßenbau- und Zuschlagstoff. Beide Steinbrüche wurden bereits in den 1980-er Jahren aufgeschlossen. Bis heute laufen sie mehr oder weniger im wechselseitigen Regelbetrieb. Es wird eine gemeinsame Aufbereitung genutzt.

Am Standort befindet sich auch die Halde Glockenpöhl. Sie dient der Ablagerung von nicht verwertbaren Lagerstättenbestandteilen („bergbaulicher Abfall“) und stellt im bergrechtlichen Sinne eine Abfallentsorgungseinrichtung (AEE) nach § 22a ABBergV dar. 

Aufgrund von Auslaugungserscheinungen von Bestandteilen der Halde wurden eine Neucharakterisierung der bergbaulichen Abfälle und eine Überarbeitung des bestehenden Abfallbewirtschaftungsplanes nach § 22a Abs. 2 ABBergV erforderlich. Für den Fortbetrieb und die spätere Stilllegung der AEE sind zudem Sicherungsmaßnahmen (im Wesentlichen aus einer Teilabdeckung bestehend) notwendig. Infolgedessen wurde vorliegender Sonderbetriebsplan „Abraumhalde Glockenpöhl“ nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG aufgestellt und beim Oberbergamt zur Zulassung eigereicht. 
Das Vorhaben bzw. dessen Auswirkungsbereich befindet sich im Landkreis Vogtlandkreis, auf den Gemarkungen Bösenbrunn und Schönbrunn, innerhalb der Gemeinde Bösenbrunn/Vogtland.

Die betroffene Öffentlichkeit kann gemäß § 48 Abs. 2 S. 3 BBergG i. V. m.§ 73 Abs. 4 VwVfG bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt

bis einschließlich Mittwoch, den 21. August 2024

bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg

Einwendungen gegen den Plan erheben. 

Die Einwendungen und Äußerungen können schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente besteht kein Zugang.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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