Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Obligat. Rahmenbetriebsplan - PFV zum Vorhaben Kiessandtagebau Würschnitz-West (2. Öffentlichkeitsbeteiligung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 07.06.2024
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Das Vorhaben Würschnitz-West stellt den Nachfolgetagebau für den auslaufenden Kiessandtagebau Laußnitz 1 dar, wo auch weiterhin die Aufbereitung des Rohstoffs erfolgen soll. Das Vorhaben erstreckt sich westlich der Ortslage Würschnitz in südöstliche Richtung. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Gewinnung von Sanden und Kiessanden sowie der Transport per neuer Bandanlage bis zur Anschlussstelle an die bereits bestehende Bandanlage entlang der Straße K 9261. Der Abbau soll auf einer neu aufzuschließenden Fläche von 117,8 ha innerhalb einer beantragten Gesamtfläche von rd. 134,7 ha, mit anschließender Wiedernutzbarmachung erfolgen. Es wird forstwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen. Die Alte Radeburger Straße teilt im Nordwesten die Abbaufläche in zwei Teile, bleibt aber in ihrer Funktion erhalten. Der Anschluss des Tagebaus an den öffentlichen Straßenverkehr erfolgt im Osten des Tagebaus über den bestehenden Weg zum ehemaligen Sprengstofflager. Der Rohstoff soll in zeitlich aufeinander folgenden Abbauabschnitten ausschließlich im Trockenschnitt gewonnen werden. Bei einer geplanten jährlichen Fördermenge von 400.000 t umfasst die Gewinnung einen Zeitraum von 42 Jahren. Zur Wiedernutzbarmachung erfolgt dem Abbau folgend eine Teilverfüllung und Wiederaufforstung der beanspruchten Flächen. Die Gesamtlaufzeit des Vorhabens beträgt voraussichtlich 47 Jahre.

Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen nimmt das Unternehmen Flurstücke in der Gemarkung Laußnitz der Gemeinde Laußnitz und der Gemarkung Radeburg der Stadt Radeburg in Anspruch.

Zu den Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurde bereits im Jahr 2019 Eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Nachfolgend wurden diese Unterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert.

Die dabei auch vorgenommene Vorhabensänderung besteht im Wesentlichen in einer Änderung der Abbaurichtung. Diese verläuft jetzt entgegen dem Uhrzeigersinn.

Die ergänzten Unterlagen beinhalten unter anderem die Ergebnisse neuer hydrogeologischer Untersuchungen sowie einer zusätzlichen Untersuchung der stofflichen Auswirkungen der erforderlichen Teilverfüllung insbesondere hinsichtlich des Moorschutzes in den benachbarten FFH-Gebieten. Die Erarbeitung des hydrogeologischen Gutachtens und die Untersuchung der stofflichen Auswirkungen der geplanten Teilverfüllung wurden durch einen von dem Sächsischen Oberbergamt beauftragten und bei der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Montanhydrologie begleitet und fachlich bewertet. Diese fachliche Bewertung wird neben dem Rahmenbetriebsplan ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Zudem wurden naturschutzfachliche Unterlagen aktualisiert und eine Risikoanalyse für die Kreuzotter erstellt.

Die betroffene Öffentlichkeit, kann gemäß § 171a Satz 1 BBergG in Verbindung mit § 18 Satz 2 und § 9 Abs. 1c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der bis zum 28. Juli 2017 geltenden Fassung bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt


bis einschließlich Freitag, den 7. Juni 2024

bei der Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück,

der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 9, 01471 Radeburg,

der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf,

oder
bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg 


schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich dazu äußern.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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