Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Obligat. Rahmenbetriebsplan - PFV zum Vorhaben Kiessandtagebau Großgrabe (2. Öffentlichkeitsbeteiligung)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 29.01.2024 bis 22.04.2024
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Karte - Großgrabe

Der im Jahr 2001 vorgelegte Rahmenbetriebsplan für dieses Vorhaben wurde bereits vom 17. Dezember 2001 bis zum 22. Januar 2002 öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden am 4. November 2003 erörtert. Derzeit erfolgt der Abbau auf der Grundlage der mit Bescheiden vom 22. September 2004, 1. September 2009, 9. Juni 2010 und 30. März 2012 ergangenen vorzeitigen Beginne und eines zugelassenen Hauptbetriebsplanes im Trocken- und im Nassschnitt. Aufgrund des Zeitfortschrittes und eines Unternehmerwechsels wurde vereinbart den Rahmenbetriebsplan von 2001 zu aktualisieren und in einer aktuellen Fassung nochmals öffentlich auszulegen. Dabei bleiben die beantragten Grenzen und grundsätzlichen Inhalte des Rahmenbetriebsplanes unverändert. 


Der Abbau im Kiestagebau Großgrabe begann 1995 auf der Grundlage eines durch das damalige Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Hauptbetriebsplanes im Trockenschnitt.


Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Bautzen, ca. 350 m nördlich der Gemeinde Großgrabe, Ortsteil der Stadt Bernsdorf inmitten eines Waldgebietes. Das Gesamtvorhaben sieht den Abbau von Kiesen und Kiessanden auf einer Fläche von ca. 28 ha vor. Die Abbauführung erfolgt hauptsächlich von Süd nach Nord. Dem Trockenschnitt schließt sich ein nachfolgender Nassschnitt an. Als Wiedernutzbarmachung ist für den südlichen Bereich des Kiessandtagebaues eine Wiederverfüllung vorgesehen. Im nördlichen Bereich des Kiessandtagebaues soll ein Restsee mit einer Größe von 12,65 ha verbleiben.


Die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte des vorliegenden obligatorischen Rahmenbetriebsplans für den Kiessandtagebau Großgrabe sind:

  1. die Gewinnung von Sanden und Kiesen mit einer durchschnittlichen, jährlichen Fördermenge von 150 kt/a bzw. einer maximalen jährlichen Fördermenge von bis zu 200 kt/a als grundeigenen Bodenschatz auf einer Fläche von ca. 27,65 ha im Trocken- und Nassabbau,
  2. die Nassaufbereitung des gewonnenen Rohstoffs,
  3. die Nutzung sämtlicher erforderlicher Betriebsanlagen und -einrichtungen, Büro-, Sozial-, und Sanitäranlagen, 
  4. die Teilverfüllung des entstandenen bergbaulichen Hohlraums durch Verkippung und Verspülung von standorteigenem Material, 
  5. die Annahme von Fremdmassen zur Angleichung an die nördliche Geländeoberkante auf einer Fläche von 4,2 ha im Zuge der Wiedernutzbarmachung,
  6. die Wiedernutzbarmachung der beanspruchten Flächen durch Teilaufforstung, Herstellung von Sukzessionsflächen und Verbleib eines Restsees.

Die betroffene Öffentlichkeit, kann gemäß § 171a Satz 1 BBergG in Verbindung mit § 18 Satz 2 und § 9 Abs. 1c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der bis zum 28. Juli 2017 geltenden Fassung bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt


bis einschließlich Montag, den 22. April 2024
bei der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf

 

bis einschließlich Donnerstag, den 11. April 2024
bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz

oder
bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg 


schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich dazu äußern.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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