Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Obligat. Rahmenbetriebsplan Erweiterung Gneistagebau Pockau-Görsdorf (wiederholte Auslegung Fassung 1. Tektur)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2024 bis 07.03.2024
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Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Entwurfs des Regionalplans Region Chemnitz 2021

Das Sächsische Oberbergamt führt als für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des oben genannten Vorhabens zuständige Behörde auf Antrag der Mineral Baustoffe GmbH mit Sitz Chemnitzer Str. 26 in 09232 Hartmannsdorf vom 30. September 2021 unter dem Geschäftszeichen 12-0522/505 ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Absatz 2a und § 57a Bundesberggesetz.

Am Standort Pockau-Görsdorf betreiben Unternehmen bereits seit dem Jahr 1908 Gesteinsabbau. Dabei hat sich der Steinbruch ausgehend von der Ortslage Görsdorf sukzessive parallel zum Flusslauf der Flöha in nördliche Richtung entwickelt.

Bergrechtliche Genehmigungsgrundlage für den gegenwärtigen Gewinnungsbetrieb ist der am 4. Juni 1997 zugelassene fakultative Rahmenbetriebsplan einschließlich seiner Ergänzungen und Änderungen.

Innerhalb der bestehenden bergrechtlichen Genehmigung sind die Rohstoffvorräte kurzfristig erschöpft. Das Unternehmen strebt daher eine Erweiterung der Abbaugrenzen und eine Vertiefung des Steinbruches an.

Die Erweiterungsfläche berührt das europäische Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Flöhatal“. Daher ist für das Vorhaben ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a BBergG aufzustellen und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu führen.

Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt rund 35,6 ha. Davon sind derzeit bereits knapp 28,1 ha bergbaulich beansprucht. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist eine Erweiterung der Abbaugrenzen um ca. 4,46 ha nach Norden und Nordwesten zur Weiterführung der Gewinnung und der Aufbereitung des Rohstoffes. Unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Lagerstättenbereiche beantragt das Unternehmen eine Vertiefung des bestehenden Steinbruches um drei weitere Sohlen bis in eine Tiefe von +350 m NHN. Dadurch erhöht sich die Rohstoffreserve um ca. 10 Mio. t. Bei einer Jahresförderung von 300.000 t entspricht dies einer weiteren Laufzeit des Steinbruchs von rund 33 Jahren bis zum Jahr 2062.

Neben diesen Änderungen sieht das Unternehmen auch eine Anpassung der Wiedernutzbarmachung und der Gestaltung des Umfeldes vor. Die geplante Wiedernutzbarmachung ist vorrangig auf Belange des Biotop- und Artenschutzes ausgerichtet. Dafür plant das Unternehmen am Ostrand des Steinbruchs den bereits vorhandenen Erdwall (Schutzwall) über den Umring der Erweiterungsfläche zu verlängern. Auf den unteren Sohlen wird nach Einstellung der bergbaulichen Wasserhaltung voraussichtlich ein Restsee entstehen.

Die Unterlagen Planunterlagen liegen im Zeitraum 4. Januar bis 7. Februar 2024 aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 57a Absatz 1 Satz 5 BBergG in Verbindung mit § 21 Absatz 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich Donnerstag, dem 7. März 2024 bei der Stadt Pockau-Lengefeld, Markt 1 in 09514 Pockau-Lengefeld oder bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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