Verfahren Sächsisches Oberbergamt

Planänderungsverfahren zum Vorhaben „Kieswerk Zitzschen" (Öffentlichkeitsbeteiligung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2024 bis 14.03.2024
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Zitzschen Übersichtskarte

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH betreibt in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehrere Steinbrüche und Kieswerke und ist unter anderem Inhaberin der Bergbauberechtigung/Bewilligung „Zitzschen“ zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden.

Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 7. Mai 2004 ließ das Sächsische Oberbergamt bereits die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden auf 100,50 ha im Trockenschnitt einschließlich des Betreibens der nachgeschalteten Aufbereitung sowie der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Fläche zu. Im Jahr 2008 folgte die Zulassung zur Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes hinsichtlich eines optimierten Immissionsschutzkonzeptes.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist dem Unternehmen die ehemals beabsichtigte Wiedernutzbarmachung mit landwirtschaftlicher Folgenutzung nach Vollverfüllung in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr möglich. Das Unternehmen strebt deshalb die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses 2004 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses 2008 für das Kieswerk Zitzschen an. Die Kiessande beabsichtigt das Unternehmen künftig im Nassabbau zu gewinnen und in Folge des Abbaus mehrere Gewässer (Kiesseen) zu schaffen.

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH reichte dafür die 2. Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes ein. Die Änderung umfasst:

  • die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Nassschnitt auf einer Abbaufläche von insgesamt 84,77 ha, verteilt auf drei Teilfelder von 38,29 ha (Feld I), 33,44 ha (Feld II Süd), 13,04 ha (Feld II Nord),
  • den Verbleib von Landschaftsseen im Zuge der Wiedernutzbarmachung,
  • die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zur Nutzung als Waschwasser und das Einleiten von Waschwasser ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WHG),
  • die Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Brauchwasser für die Sozialanlagen aus einem Brunnen und das Einleiten von Abwasser der Sozialanlagen ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4 WHG),
  • die Verlängerung der Baugenehmigung gemäß §§ 62 und 72 SächsBO für das Aufstellen von Containern,
  • die Verlängerung der Straßensondernutzungserlaubnis nach SächsStrG für den Anschluss des Kieswerkes an eine öffentliche Straße,
  • die Genehmigung nach § 68 WHG für die Herstellung von drei Gewässern im Zuge der Kiesgewinnung,
  • die Verlängerung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach SächsDSchG und
  • die Verlängerung der Geltungsfrist des Rahmenbetriebsplanes über den 5. Mai 2030 hinaus bis zum 31. Dezember 2051.

Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes beträgt insgesamt 100,25 ha, wovon das Unternehmen 84,77 ha für die Gewinnung in Anspruch nehmen möchte. Die gewinnbaren Vorräte innerhalb der Lagerstätte Zitzschen betragen etwa 10,3 Millionen Tonnen Kiessande, wobei ca. 4,7 Millionen Tonnen innerhalb Baufeld I und 5,6 Millionen Tonnen in Baufeld II lagern.

Bezogen auf den gewinnbaren Vorrat von 10,3 Millionen Tonnen und der beantragten jährlichen Rohstofffördermenge von 500 Kilotonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene Laufzeit von bis zu 22 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Wiedernutzbarmachungsarbeiten beantragt das Unternehmen eine Gesamtlaufzeit von 28 Jahren.

Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Leipzig und in der kreisfreien Stadt Leipzig. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen nimmt das Unternehmen Flurstücke in der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau, der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau und der Gemarkung Knautnaundorf der Stadt Leipzig in Anspruch. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Städte Zwenkau, Pegau und Leipzig.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 57a Abs. 1 S. 5 BBergG i.V.m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt

bis einschließlich Donnerstag, dem 14. März 2024 bei der

Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,

Stadt Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau,

der Stadt Pegau, Markt 1, 04523 Pegau oder

beim Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich dazu äußern.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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