Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Obligat. Rahmenbetriebsplan - PFV zum Vorhaben "Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf " - Bürgerbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2023 bis 04.12.2023
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Ponickau-Naundorf Übersichtskarte

Die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH betreibt seit dem Jahr 2022 in der Gemeinde Thiendorf, Ortsteil Naundorf, den Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW. Sie gewinnt quarzhaltigen Kiessand im Trocken- und Nassschnitt auf eigenen Flächen sowie im Bewilligungsfeld 4741/2732 „Ponickau-Naundorf S/W“. Die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH bedient den großräumigen Markt um Dresden und Südbrandenburg mit Rohstoffen für die Baustoffindustrie.

Der planfestgestellte Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW ist gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 19. Februar 2004 in der Fassung des 3. Planänderungsbeschlusses vom 16. Juli 2012 mit einer Fläche von etwa 36,5 Hektar bis zum 31. Dezember 2028 zugelassen.

Da die Lagerstättenvorräte des bestehenden Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW nahezu vollständig erschöpft sind, plant die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH, den bestehenden Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW in nordöstliche Richtung zu erweitern sowie die Gesamtlaufzeit zu verlängern.

Hierfür reichte die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan ein. Der Antrag auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes beinhaltet:

  • die Erweiterung des bestehenden Tagebaus um 14,8 Hektar in nordöstliche Richtung,
  • die Verlängerung der Laufzeit des Kiessandtagebaus um weitere circa neun Jahre,
  • die Rohstoffgewinnung von 400.000 Tonnen/Jahr im Trocken- und Nassschnitt auf der Erweiterungsfläche,
  • die Ergänzung der bestehenden Aufbereitungsanlage um einen weiteren Brecher,
  • die Errichtung und den Rückbau von Anlagen des Immissionsschutzes (Verwallungen),
  • die Verbringung nicht nutzbarer abschlämmbarer Feinstbestandteile im Kiessee,
  • einen Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Änderungen der Wiedernutzbarmachungskonzeption in Form von:
    • der Erweiterung des bereits planfestgestellten Kiessees von circa 11 Hektar auf etwa 19,6 Hektar,
    • der Anpassung des bisher genehmigten Bauschutt- und Verfüllkonzepts an neue gesetzliche Vorgaben,
    • der Sanierung der Randböschungen im Südostbereich des aktiven Kiessandtagebaus Ponickau-Naundorf SW.

Des Weiteren sollen folgende Sachverhalte an die Laufzeit des Rahmenbetriebsplanes angepasst werden:

  • Weiterbetrieb der Aufbereitungsanlage mit Kieswäsche westlich des Erweiterungsfeldes mit einer Durchsatzleistung von 400.000 Tonnen/Jahr,
  • Weiterbetrieb der Tagesanlagen (Werkstatt-, Sozial- und Bürocontainer),
  • Weiterbenutzung des Straßenanschlusses an die Kreisstraße K 8517 (Rohnaer Straße),
  • Verlängerung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis für das Versickern von Abwässern aus Kleinkläranlagen,
  • Verlängerung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser.

Durch das Vorhaben können etwa 3,7 Millionen Tonnen Kiessand gewonnen und in der Aufbereitungsanlage zu hochwertigen Baustoffen aufbereitet werden. Die Erweiterungsfläche umfasst etwa 14,8 Hektar, wovon etwa 12,2 Hektar für die Gewinnung in Anspruch genommen werden sollen. Bei einer jährlichen Gewinnung von etwa 400.000 Tonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene erforderliche Verlängerung der Laufzeit von etwa neun Jahren.

In Unterlage B 1 des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes wird auf der Grundlage von § 57b Abs. 1 BBergG die Zulassung eines vorzeitigen Beginns beantragt. Gegenstand des Antrags auf vorzeitigen Beginns ist:

  • die Abraumbeseitigung auf den Flurstücken 1049/2, 1050/2, 1051/2, 1052/2, 1053/2, 1054 und 1055 der Gemarkung Naundorf bei Ortrand mit einer Fläche von ca. 10 ha,
  • die Rohstoffgewinnung von etwa 300.000 Tonnen/Jahr Kiessanden im Trockenschnitt auf den zuvor genannten Flurstücken (insgesamt etwa 633.000 Tonnen, so dass sich eine Laufzeit des vorzeitigen Beginns von circa 2,5 Jahren ergibt),
  • die Errichtung einer Bandstrasse zur Aufbereitung,
  • die Gestattung nach § 15 BNatSchG i.V.m. § 10 SächsNatSchG und
  • die Erlaubnis gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 der LSG-VO „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“.

Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Meißen. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in der Gemarkung Naundorf bei Ortrand der Gemeinde Thiendorf beansprucht. Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Gemeinden Thiendorf und Schönfeld.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 57a Abs. 1 S. 5 BBergG i.V.m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich Donnerstag, den 30. November 2023, bei der

Gemeinde Thiendorf, Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf oder

Gemeinde Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld oder

bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich dazu äußern.

Kontaktperson

Frau Mareike Giebel
E-Mail: mareike.giebel@oba.sachsen.de

 

 

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