Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan - Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Kiessandgrube Schneppendorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 12.10.2023
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Schneppendorf Übersichtskarte

Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH ist Inhaberin mehrerer Bergbauberechtigungen zur Gewinnung von Sanden und Kiesen im Freistaat Sachsen, unter anderem des Bergwerkseigentums „Susi“ bei Schneppendorf. Sie bedient den Markt im Raum südlich von Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Mittelsachsen. Um die Marktversorgung aller Kornfraktionen auch zukünftig sicherstellen zu können, plant die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, die Lagerstätte Schneppendorf bei Zwickau neu aufzuschließen.

Hierfür reichte die Heidelberger Sand und Kies GmbH (die Heidelberger Sand und Kies GmbH wurde mit Umschreibung im Handelsregister am 18. Mai 2023 in die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH umfirmiert) einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan ein. Der Antrag auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes umfasst:

  • die Rohstoffgewinnung von 400 Kilotonnen pro Jahr im Trocken- und Nassschnitt auf einer Fläche von 68,3 Hektar,
  • die Errichtung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage mit Kieswäsche östlich des Bergwerksfeldes mit einer Durchsatzleistung von 400 Kilotonnen pro Jahr,
  • die Errichtung und den Betrieb von Tagesanlagen auf einer Fläche von 5,4 Hektar,
  • die Errichtung und den Rückbau von Anlagen des Immissionsschutzes (Verwallungen),
  • die Schaffung eines Straßenanschlusses an die Staatsstraße S 286 mit Anbindung an den Wirtschaftsweg (parallel zur S 286) sowie an die Jüdenhainer Straße/Schneppendorfer Straße,
  • die Verfüllung nicht nutzbarer tagebaueigener Bestandteile sowie von Abraummaterial,
  • die Verfüllung mit bergbaufremdem mineralischem Material,
  • die Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen.

Durch das Vorhaben können etwa 17,8 Millionen Tonnen Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes beträgt insgesamt 78,8 Hektar, wovon 68,3 Hektar für die Gewinnung in Anspruch genommen werden sollen. Bei einer jährlich maximalen Flächeninanspruchnahme von 1,76 Hektar und der beantragten jährlichen Rohstofffördermenge von 400 Kilotonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene Laufzeit von etwa 45 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Wiedernutzbarmachungsarbeiten ist eine Gesamtlaufzeit von 60 Jahren beantragt.

Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Zwickau. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in der Gemarkung Hain der Stadt Zwickau beansprucht. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Stadt Zwickau und der Gemeinde Mülsen.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 57a Abs. 1 S. 5 BBergG i.V.m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich Donnerstag, dem 12. Oktober 2023, bei der

Stadt Zwickau, Stadtverwaltung, Postfach 20 09 33, 08009 Zwickau oder

Gemeinde Mülsen, Sankt Jacober Hauptstraße 128, 18132 Mülsen oder

bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich dazu äußern.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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