Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Bekanntmachung Onlinekonsultation Erzbergwerk Pöhla

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.07.2023 bis 08.09.2023
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Die Saxony Minerals & Exploration AG (SME) ist Inhaberin der auf eigenen Antrag mit Bescheid des Sächsischen Oberbergamts vom 24.05.2012 erteilten bergrechtlichen Bewilligung, zur Gewinnung der bergfreien Bodenschätze Wolfram, Zinn, Zink, Flussspat, Kupfer, Indium, Eisen, Silber und Kadmium für das Bewilligungsfeld „Pöhla SME“.

Die SME plant, auf der Grundlage der bergrechtlichen Bewilligung, die innerhalb des Bewilligungsfeldes gelegene polymetallische Skarnlagerstätte Pöhla-Globenstein in Nutzung zunehmen und stellte am 7. Mai 2019 den Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes gemäß § 52 Abs. 2a BBergG.

Die Lagerstätte liegt südöstlich des Ortsteiles Pöhla der Stadt Schwarzenberg im Luchsbachtal.

Das Vorhaben umfasst den Lagerstättenaufschluss mittels einer Rampe, die untertägige bergmännische Gewinnung der Bodenschätze in den Erzlagern 3, 4 und 5, den Transport der gewonnenen Erze nach über Tage, die übertägige Aufbereitung der gewonnenen Bodenschätze zu marktgängigen Konzentraten sowie die Errichtung und den Betrieb einer Halde und aller dazu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen am Standort.

Alle vorhabenbezogenen Arbeiten finden nur dort und ausschließlich innerhalb der festgesetzten Grenzen des Bewilligungsfeldes „Pöhla SME“ statt.

Im Rahmen des eingeleiteten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Oberbergamt die Behörden, Naturschutzvereine, Träger sonstiger Belange sowie die Privaten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden vom Unternehmer und dem OBA ausgewertet. Daraufhin hat das Unternehmen die Planungsunterlagen in Teilen überarbeitet bzw. präzisiert und in Form einer Planänderung (1. Tektur) zur Zulassung eingereicht.

Diese Änderung umfasste unter anderem den Erläuterungsbericht nebst Anlagen, den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, den Antrag auf Waldumwandlung, den Antrag auf Teilgenehmigung gem. BImschG, die UVU, die FFH-VP, den LBP, den FB Artenschutz, den FB WRRL sowie die Machbarkeitsstudie zur Umverlegung des Luchsbaches. Diese Änderungen wurden den Behörden und den Vereinigungen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.

Im Rahmen einer zweiten Tektur wurde der Rahmenbetriebsplan, der Antrag auf Waldumwandlung, die Machbarkeitsstudie zur Umverlegung des Luchsbaches sowie das Gutachten zum Hochwasserschutz nochmalig überarbeitet.

Die Dokumente der 2. Tektur sind auch Bestandteil dieser online Konsultation.

Nunmehr sollen die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG erörtert werden.

Der Erörterungstermin in Anwendung des § 5 PlanSiG im Rahmen der vorliegenden Online-Konsultation statt.

Gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG werden im Rahmen der Online-Konsultation den sonst im Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten, das heißt, der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben beziehungsweise den benannten Vertretern, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht und Ihnen innerhalb der vorher bekannt gemachten angemessenen Frist Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern.

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