Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Verlängerung fakultativer Rahmenbetriebsplan „Weiterführung des Tagebaues Nochten 1994 bis Auslauf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.03.2023 bis 04.05.2023
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Übersichtskarte Tagebau Nochten

Gegenstand des Zulassungsverfahrens ist die Verlängerung des 1994 zugelassenen und gegenwärtig bis 2026 befristeten fakultativen Rahmenbetriebsplanes zum Vorhaben „Weiterführung des Tagebaues Nochten 1994 bis Auslauf“, in welchem die Inanspruchnahme des Abbaugebietes 1 (AG 1) zugelassen wurde. Bei den zum damaligen Zeitpunkt zugrunde gelegten voraussichtlichen Jahresfördermengen sollte die Auskohlung des Abbaugebietes 1 bis 2026 erfolgt sein. Nach dem gegenwärtigen Abbaustand und unter Berücksichtigung aktueller Förderzahlen wird für die vollständige Gewinnung der Vorräte im AG 1 jedoch ein längerer Zeitraum benötigt. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich somit um eine rein zeitliche Verlängerung der Gewinnung und der Wiedernutzbarmachung ohne wesentliche Änderungen des Vorhabens oder dessen Abbaugrenzen.

Das Vorhaben befindet sich in den Landkreisen Bautzen und Görlitz und betrifft die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. und die Gemeinden Boxberg/O.L., Schleife, Spreetal, Trebendorf und Weißkeißel.

Der aktive Teil des Tagebaues Nochten befindet sich nordwestlich der Stadt Weißwasser und entwickelt sich im Parallelabbau weiter in nordwestliche Richtung. Ab Höhe Trebendorf wird der Tagebau im Schwenkabbau, entgegen dem Uhrzeigersinn, fortgeführt und erreicht anschließend den westlichen Abschnitt der Abbaugrenze des AG 1.

Der Vorhabenträger reichte im Februar 2020 die entsprechenden Antragsunterlagen zur zeitlichen Verlängerung des Vorhabens beim Sächsischen Oberbergamt ein, woraufhin die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte. Aufgrund neuer Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Vorhabens reichte der Vorhabenträger im September 2022 die Ergänzung und Änderung zum Antrag von 2020 ein, woraufhin das Sächsische Oberbergamt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Teil des Textes in grauer Schriftfarbe unverändert aus dem Antrag vom Juli 2020 übernommen wurde. Die deutlich sichtbaren, schwarzen Textteile wurden im Rahmen des jetzigen Antrages vom September 2022 ergänzt oder geändert.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Anschreiben
  • 2022-09-26 Tgb-No RBP Verlängerung AG 1 Textteil
  • 2022-09-26 Tgb-No RBP Verlängerung AG 1 Anlage 6-1
  • 2022-09-26 Tgb-No RBP Verlängerung AG 1 Anlage 6-2
  • 2022-09-26 Tgb-No RBP Verlängerung AG 1 Anlage 7
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