Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Genehmigung zum Vorhaben „Fortführung der Braunkohlenlagerstätte Turów“ auf dem Gebiet der Gemeinde Bogatynia (Polen)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.01.2023 bis 27.02.2023
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Tagebau Turow

Mit Schreiben vom 12. Februar 2019 hatte die polnische Generaldirektion für Umweltschutz dem Sächsischen Oberbergamt die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Fortführung des Abbaus der Braunkohlelagerstätte Turów“ zur Öffentlichkeitsbeteiligung übergeben. Für das Vorhaben wurde ein Zulassungsverfahren nach polnischem Recht durchgeführt.

Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung des Abbaus der Braunkohlenlagerstätte Turów. Der Betreiber des Tagebaus Turów, die PGE GiEK S.A., plant im Rahmen der bis zum 30. April 2020 gegoltenen Konzession eine Änderung des Abbauregimes und eine Fortführung des Tagebaus bis 2044. In diesem Rahmen werden neue Grenzen des Grubenfeldes in südöstlicher Richtung festgelegt. Hinsichtlich der Westgrenze des Abbauraumes zu Deutschland wird es zu keiner Änderung kommen.

Für die Zulassung wurde eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß des UN ECE- Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo- Konvention) vom 25. Februar 1991, der Deutsch-Polnischen Vereinbarung vom 11. April 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Durchführung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (deutsch-polnische UVP-Vereinbarung) (BGBl. 2007 II S. 596) und der §§ 58 und 59 des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 199 (BGBl. I S. 205), das zuletzt durch Artikel 2 G vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513, 2521) geändert worden ist und in Verbindung mit den §§ 73 und 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. L S. 102), das zuletzt durch Artikel 5 G vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846, 854) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß dem Schreiben vom 31. Januar 2020 teilte die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen dem Sächsischen Oberbergamt mit, dass hinsichtlich des Vorhabens über die Fortführung der Braunkohlenlagerstätte Turów eine umweltrechtliche Genehmigung ergangen ist. Diese Genehmigung wurde entsprechend des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes öffentlich bekannt gegeben.

Mit Schreiben vom 18. November 2022 und Bescheid vom 30. September 2022 teilte die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen dem Sächsischen Oberbergamt mit, dass hinsichtlich der oben genannte Genehmigung das administrative Beschwerdeverfahren abgeschlossen sei. Der gerichtliche Klageweg ist nunmehr eröffnet.

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

Gegenstände

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  • Bescheid GDEP Decision DE

Informationen

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