Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Bekanntmachung Onlinekonsultation Leisenau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.04.2022 bis 03.06.2022
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Bereits im Jahr 1996 wurde für dieses Vorhaben ein obligatorischer bergrechtlicher Rahmenbetriebsplan erarbeitet und ein Antrag auf bergrechtliche Planfeststellung gestellt. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens erfolgten mehrere Anpassungen der Planung und der Planunterlagen, u. a. im Jahr 2014 (Präzisierung der Planung) und im Jahr 2017 (nochmalige Planänderung). Dazu fand auch jeweils die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Die zuletzt im Beteiligungsverfahren 2017 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden ausgewertet und eine Erörterung am 25. April 2018 durchgeführt. Im Ergebnis dieser hat sich die Heidelberger Sand und Kies GmbH (vormals Sandwerke Biesern GmbH) für eine nochmalige Planänderung entschieden, um ihre Planung anzupassen und zu optimieren. Ergebnis dieser nochmaligen Planänderung ist die vorliegende Planänderung und –präzisierung 2020 (Neufassung).

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist weiterhin die Rohstoffgewinnung innerhalb der Bewilligung Leisenau auf insgesamt ca. 38 ha in einem Nord- und einem Südfeld. Ein Nassabbau ist jedoch nicht mehr vorgesehen.

Die Kiessande sollen über einen Zeitraum von 22 Jahren in beiden Abbaufeldern im Trockenschnitt gewonnen werden. Der Aufschluss beginnt im Südostteil des Bewilligungsfeldes. Im Vorfeld wird von dieser Fläche der Abraum beräumt und zwischengelagert. Dem Abbau sukzessive nachfolgend ist die bergbauliche Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen geplant. Hierfür sollen die zwischengelagerten Massen wieder auf ausgekieste Flächen des Trockenschnittes aufgebracht werden.

Die Planänderung und -präzisierung 2020 beinhaltet u. a. auch die Neufassungen des Artenschutzfachbeitrages, des UVP Berichtes, des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, der Geräuschimmissionsprognose, der Emissions-/Immissionsprognose für Stäube, des Fachbeitrages zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie des Hydrogeologischen Gutachtens.

Auch hierzu wurde in der Zeit von bis eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Nunmehr sollen die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert werden. Da der dafür vorgesehene Erörterungstermin aufgrund der Coronapandemie nicht in Präsenz durchgeführt werden kann wird ersatzweise eine Online-Konsultation durchgeführt.

Im Rahmen der Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten, das heißt, der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben beziehungsweise den benannten Vertretern, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht.

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