Im Bereich des Pirnaer Elbebogens lagert ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz begann der Abbau dieser Lagerstätte bereits vor 1990. Der im Tagebau gewonnene Rohstoff wurde in der zum Betrieb gehörenden Aufbereitungsanlage zu Baurohstoffen aufbereitet. Nach 1990 wurde der Kiesabbau erweitert. Neben der Weiterführung des bestehenden Tagebaus erfolgte 1996 die Planfeststellung und anschließend der Aufschluss des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit einer eigenen Aufbereitungsanlage. Die Planfeststellung für einen weiteren dritten Tagebau (Kiessandtagebau Söbrigen) wurde im Jahr 1999 erteilt. 2021 ist der Abbau im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz weitestgehend beendet, die Aufbereitungsanlage ist abgerissen. Aus dem Tagebau ist das Badegewässer Pratzschwitz entstanden. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Die Befristung des Planfeststellungsbeschlusses wurde im November 2021 erreicht. Für die Bereiche des Kiessandtagebaus, welche mit dem vorliegenden Antrag nicht weitergeführt werden sollen, erfolgt in den nächsten Jahren die Wiedernutzbarmachung. Das Vorhaben Kiessandtagebau Söbrigen wurde nicht begonnen. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz, demnächst auch im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz als Trockenabbau im Bereich der abgerissenen Aufbereitungsanlage. Die Kiessandvorkommen im Bereich des Pirnaer Elbebogens sind noch nicht erschöpft. Der Abbau und die Aufbereitung von Kiesen und Sanden soll in diesem Bereich an drei verschiedenen Orten weitergeführt werden. Mit dem Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen die Sicherung der Rohstoffvorräte für die Weiterführung des Rohstoffabbaus und die Zusammenfassung und Koordinierung der Einzelvorhaben an. Das neue Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben (EV) mit folgenden wesentlichen Komponenten:
Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt ca. 93 ha.
Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage aufbereitet werden. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt 19 Jahre.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich
Dienstag, dem 19. April 2022 bei der
Stadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Stadt Pirna, Rathaus, Am Markt 1/2 in 01796 Pirna
oder bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
E-Mail: jana.kietzmann@oba.sachsen.de