Bebauungsplan Gemeinde Nünchritz Frühzeitige Beteiligung

Gemeinde Nünchritz, Bebauungsplan „Wirtschaftsweg Roda“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.02.2024 bis 05.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 29.01.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wirtschaftsweg Roda“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wirtschaftsweg Roda“ in der Fassung vom November 2023, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 in der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Glaubitzer Straße 10 in  01612 Nünchritz, im Bauamt, 1. OG, Sekretariat während folgender Zeiten:

Montag, Donnerstag               8.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Dienstag                                 8.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                                 8.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 14.30 Uhr

Freitag                                    8.00 – 11.00 Uhr

Mit dem Bebauungsplan „Wirtschaftsweg Roda“ soll für das am Standort ansässige Unternehmen eine baurechtliche Sicherung der derzeitigen Nutzung als gewerblicher Stell- und Lagerplatz erwirkt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wirtschaftsweg Roda“ umfasst die Flurstücke 526 und T. v. 527 der Gemarkung Zschaiten mit einer Fläche von ca. 3.600 m². Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Meißen, am südöstlichen Rand der Ortslage Roda in der Gemeinde Nünchritz.

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:

                                    http://www.nuenchritz.de

zugänglich gemacht.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Kontaktperson

Kontaktperson:                       Frau Peupelmann

                                               Amtsleiterin Bauamt

                                               Tel.: 035265 - 500 37

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung:

Mitteilungspflichtige Informationen bei einer Erhebung von Daten über das sächsische Beteiligungsportal entsprechend Art. 13 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Gemeinde Nünchritz führt ein gesetzlich vorgeschriebenes Bauleitplanverfahren durch. Zur Abgabe von Stellungsnahmen nutzt die Gemeinde Nünchritz das sächsische Beteiligungsportal. Hierbei werden je nach Abfrage ggf. personenbezogene Daten verarbeitet über welche wir Sie nachfolgend informieren möchten. 

 

 

Verantwortlicher:

 

Gemeinde Nünchritz,

Glaubitzer Str. 10, 01612 Nünchritz

Tel.:       035265 500-22

E-Mail: post@nuenchritz.de

Web:     www.nuenchritz.de

Gesetzlicher Vertreter:

Der/Die Bürgermeister/in

 

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist:

Frank Sommerfeld

Actus-IT

Obere Str. 28a

32108 Bad Salzuflen

Tel.:       05222 921315

E-Mail:  info@actus-it.de | datenschutzbeauftragte@nuenchritz.de

Web:     www.actus-it.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Zwecke:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit

dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Rechtsgrundlagen:

Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO i. V. m. §§ 3 ff BauGB

Kategorien der erhobenen Daten:

Namen: Vor- und Nachname, akademischer Grad

Anschrift: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer

Tel.Nr.: Festnetznummer, Mobilfunknummer

E-Mailadresse

Quellen aus denen die erhobenen Daten stammen sofern sie nicht bei den betroffenen Personen erhoben wurden:

Eine Stellungnahme ist ohne Anmeldung und Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Registrierung der Bürgerinnen und Bürger im sächsischen Beteiligungsportal.

Sofern personenbezogenen Daten zu Registrierungszwecken verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Einwilligung der Nutzer und durch eine Direkterhebung der Daten bei der Registrierung.

Kategorien von Empfängern der erhobenen Daten:

Die Daten können ggf. an verwaltungsinterne Stellen der Gemeinde weitergegeben werden. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Datentransfer in Drittländer:

Die Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt

Zusätzliche Informationspflichten:

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten mindestens jedoch 30 Jahre als Spezialfall. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DSGVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.

Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Die Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

* Mit DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung gemeint (Abl. EU v. 4.05.2016, L 119/1),

einsehbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679

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