Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“, 2. geänderter Entwurf
Änderung des Geltungsbereiches und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes im Frühjahr 2025 wurde eine erneute Änderung des Geltungsbereiches und der Planung erforderlich.
Wesentliche planungsrechtliche Änderungen gegenüber dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes sind:
Im Rahmen der Erarbeitung des 2. geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes wurde der Geltungsbereich um die Flurstücke 146/6, 498/5, 511/2, 511/3 515/4, 512/6, und Teilflächen der Flurstücke 111/11, 452/13, 498/2, 498/3, 498/4, 499/2, 501/3, 510/5 der Gemarkung Augustusberg mit einer Gesamtfläche von ca. 0,8 ha erweitert (siehe Darstellung in der Anlage). Maßgeblich ist die Darstellung im Bebauungsplan im Maßstab M1:1000. Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 14.08.2025 die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ beschlossen (Beschluss Nr. 2025-BA-0075).
In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat den 2. geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ in der Fassung vom 05.08.2025 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die gesamten Planunterlagen zum 2. geänderten Entwurf und die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
09.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025
im Internet unter https://www.nossen.de/bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden aus:
Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten kann vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@nossen.de).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet. Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen Fachplanungen und -gutachten vor:
Folgende für die Planung relevanten Umweltbelange wurden festgestellt und berücksichtigt:
Grünordnung: Erhalt von Bäumen und Gehölzen, Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen, Dachbegrünung, Flächenbefestigung, Niederschlagswasser, Zuordnung externer Kompensationsmaßnahmen (Rückbau von vier Wehren in Leuben zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines Gewässers und die Erreichung eines guten ökologischen Zustands),
Artenschutz: Kompensationsmaßnahmen für bestimmte Vogelarten, Waldeidechsen und Insekten; Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, Abfang von Waldameisen, Vogelschutz an Glasflächen, Ökologische Baubegleitung)
FFH-Vorprüfung zur Verträglichkeit der Regenentwässerung
Immissionsschutz: Untersuchung zu Umwelteinwirkungen durch den Verkehr innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes, Einhaltung der relevanten Immissionswerte an maßgeblicher Umgebungsbebauung
Baugrund: Versickerung grundsätzlich möglich, Planung für Entwässerung erforderlich
Entwässerung: Festsetzung der Fläche für ein Regenrückhaltebecken, Genehmigungsplanung für Regenrückhaltebecken und Regenwasserablaufleitung
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen (zum geänderten Entwurf in der Fassung vom 17.01.2025) liegen vor:
- Landratsamt Meißen vom 24.04.2025 zu den Belangen Niederschlagsentwässerung, Gebietsheimische Gehölze und Saatgut, Zeitliche Umsetzung von Pflanzungen, Aussaaten und Kompensationsmaßnahmen, zum Artenschutz, zur Ersatzbaustoffverordnung, Immissionsschutz, Waldabstand
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.04.2025 zur Geotechnischen Baubegleitung, zur Hydrogeologie und zum Radonschutz
- Sächsisches Oberbergamt vom 18.03.2025 mit Hinweis zur Sächsischen Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO)
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen vom 08.04.2025 zur Grünordnung, zum Schutz von Straßenbäumen
- Staatsbetrieb Sächsisches Immoblilien- und Baumanagement vom 08.04.2025 zum Immissionsschutz, zur Niederschlagsentwässerung und zu grünorderischen Maßnahmen
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen e. V. vom 10.04.2025 zum Flächenverbrauch, Versiegelung und Bodenschutz, zu Bodenqualität und Altlasten, zu den festgesetzten extenern Kompensationsmaßnahmen, zum Artenschutz sowie zur FFH-Verträglichkeit
- Öffentlichkeit 1 vom 12.03.2025 zu den Belangen landwirtschaftliche Nutzung, Entwässerung, externen Kompensationsmaßnahmen (Rückbau von Wehren), Erhalt von Alleebäumen, Immissionsschutz
Weitere Unterlagen:
Darüber hinaus liegt folgende Fachplanung aus:
- Verkehrsplanung – Anbindung an KP B 101 / Nossener Str. - Vorentwurf, 25.07.2025
Nossen, 15.08.2025
Christian Bartusch
Bürgermeister
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt
Herr Wetzig
Markt 31
01683 Nossen
Tel.: 035242 434-0
E-Mail: bauamt@nossen.de