Flächennutzungsplan Stadt Nossen Frühzeitige Beteiligung

Ergänzung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich „Nossen-Süd“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.06.2025 bis 11.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Nossen

Ergänzung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich „Nossen-Süd“

Entwurfsbilligungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 (Beschluss Nr. 2025-BA-0031 ) den Entwurf der Ergänzung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Nossen-Süd“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 02.04.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen

Die nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in angemessener Form berücksichtigt. Die Planunterlagen zum Entwurf der Ergänzung des Flächennutzungsplanes werden mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

im Internet unter https://www.nossen.de/bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden aus:

Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@nossen.de).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, werden die vorherrschenden Umweltbedingung erläutert und die zu erwartenden Umweltauswirkungen durch die Ergänzung des Flächennutzungsplanes abgeschätzt.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landratsamt Meißen vom 10.12.2024 zu den Belangen Niederschlagswasser und Denkmalschutz
  • Landesamt für Archäologie vom 02.12.2024 zum Belang Archäologie und dem Hinweis zur Informationspflicht vor Baubeginn
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 11.12.2024 mit Hinweisen für nachfolgende Planungen zu Radonschutz, Anlagensicherheit und Geologie
  • Sächsisches Oberbergamt vom 18.11.2024 zu Bergbauberechtigung, Altbergbau und Holraumgebieten

Nossen, 09.05.2025

Christian Bartusch

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Nossen

Bauamt

Herr Wetzig

Markt 31

01683 Nossen

Tel.: 035242 434-0

Informationen

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