Bekanntmachung der Stadt Nossen
Einfacher Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Nord“
Billigungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Einfachen Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Nord“ in der Fassung vom 02.04.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 2025-BA-0030-1).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 135/5, 137/2, 138/1, 139/1, 140/3, 142/4, 143/4, 144/4, 145/1, 146/1, 147/1, 148/1, 149/1, 150 der Gemarkung Starbach und 143/3, 144/4, 145/2, 147/3, 148/3 der Gemarkung Bodenbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 57,1 ha und ist auf der beigefügten Karte in der Anlage dargestellt.
Unter Berücksichtigung des § 30 Abs. 3 BauGB werden mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes folgende Planungsziele angestrebt:
Um die planungsrechtlichen Grundvoraussetzungen zu schaffen, damit zukünftig eine zügige Umsetzung von konkreten großflächigen Industrie-/Gewerbeansiedlungen ermöglicht werden kann, soll zunächst der einfache Bebauungsplan gemäß den raumplanerischen Vorgaben aufgestellt werden.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes werden mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025
im Internet unter https://www.nossen.de/bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden aus:
Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten kann vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@nossen.de).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Im Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und Arten, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet. Folgende für die Planung relevanten Belange wurden festgestellt und berücksichtigt:
Grünordnung: Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen und ruderalen Biotopstrukuren, zu Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Flächenbefestigung, Niederschlagswasser; Kompensationsmaßnahmen umfassen die Pflanzung von ca. 500 Bäumen und die Anpflanzung einer Mittelhecke mit einer Fläche von ca. 22.000 m²
Artenschutz: Spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen, darunter Bauzeitenregelung, Überprüfung auf Feldlerchen, Verminderung des Vogelschlagrisikos und insektenfreundliche Beleuchtung
Nossen, 09.05.2025
Christian Bartusch
Bürgermeister
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt
Herr Wetzig
Markt 31
01683 Nossen
Tel.: 035242 434-0