Bekanntmachung der Stadt Nossen
Ergänzung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich „Nossen-Süd“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 02.10.2024 (Beschluss Nr. 2024-BA-0088) die Aufstellung einer Ergänzung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Nossen-Süd“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Ergänzung beinhaltet die im Flächennutzungsplan weiß darstellte Fläche und hat einen Flächenumgriff von ca. 1,5 ha. Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 10.10.2022 wurde der Bereich von der Genehmigung ausgenommen. Damit existiert an dieser Stelle bisher kein Flächennutzungsplan. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist allein die zeichnerische Darstellung im Flächennutzungsplan im Maßstab 1 : 5.000.
Gleichzeitig wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 04.09.2024 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung bestimmt.
Diese Fläche soll in nun Vorbereitung des zu überarbeitenden Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ (geänderter Entwurf) als gewerbliche Baufläche dargestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB zu schaffen. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Umweltprüfung und Umweltbericht werden zum Entwurf im nächsten Planungsschritt erstellt.
Die Planunterlage zum Vorentwurf wird mit der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.11. bis einschließlich 13.12.2024
im Internet unter https://www.nossen.de/bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden aus:
Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@nossen.de).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Lageplan
Nossen, 16.10.2024
gez. Christian Bartusch
Bürgermeister
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt
Herr Wetzig
Markt 31
01683 Nossen
Tel. 065242 434-0