Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2019 den Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung Radewitz in der Fassung vom Dezember 2018 gefasst.
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die vorliegende Entwicklungssatzung in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, Bauamt während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.
Nossen, 15.03.2019
Uwe Anke
Bürgermeister
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt
Frau Bieber
Markt 31
01683 Nossen
Tel.: 035242 434-0