Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Niederfrohna Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung - Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung "Obere Hauptstraße Flst. 81/2 und 81/3 Gem. Mittelfrohna"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2019 bis 10.05.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Ausschnitt Planzeichnung, Entwurfsstand: Januar 2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Obere Hauptstraße Flurstücke 81/2 und 81/3 Gemarkung Mittelfrohna“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in Niederfrohna

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Februar 2019 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Obere Hauptstraße Flurstücke 81/2 und 81/3 Gemarkung Mittelfrohna“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in Niederfrohna bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:5.00 mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung, Bearbeitungsstand Januar 2019 gebilligt.

Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin sind gemäß § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angaben umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Obere Hauptstraße Flurstücke 81/2 und 81/3 Gemarkung Mittelfrohna“ in Niederfrohna, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:5.00 mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Bearbeitungsstand Januar 2019, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08. April 2019 bis einschließlich 10. Mai 2019

im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, im Sekretariat des Bürgermeisters zu folgenden Zeiten

Montag:         9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.00 Uhr

(außer Ostermontag, den 22.04.2019)

Dienstag:      9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:  9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:         9.00 - 12.00 Uhr

(außer Karfreitag, den 19.04.2019)

zur Einsichtnahme durch jedermann ausgelegt. 

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf der Internetseite (Mandanten - Beteiligungsportal) der Gemeinde Niederfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/niederfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Niederfrohna, den 25. Februar 2019

Kertzscher

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna als erfüllende Gemeinde

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung/ SG Stadtplanung

Herr O. Standke

Tel.:      03722-78307

E-Mail:  o.standke@limbach-oberfrohna.de oder rathaus@niederfrohna.de

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