Flächennutzungsplan Gemeinde Niederau Öffentliche Auslegung

Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 04.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederau

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederau hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Beiplänen in der Fassung vom 31.05.2024 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Beiplänen in der Fassung vom 31.05.2024 sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit

vom 2. September 2024 bis einschließlich 4. November 2024

im Internet unter

https://niederau.info/category/bekanntmachungen/

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4 in 01689 Niederau im Zimmer 09 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag             8.00 - 11.30 Uhr

Dienstag          9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch          keine Sprechzeit

Donnerstag      8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag             8.30 - 11.30 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Niederau vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.

Ihre Stellungnahme senden Sie soweit möglich bitte elektronisch an:

post@gemeinde-niederau.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mal-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Maßnahmenplan
  • bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Behörden / TÖB / Öffentlichkeit

Themen

Landesdirektion Sachsen, 05.12.2022

Neuausweisung von Bauflächen, relevante Ausweisungen im Regionalplan, Darstellung von Wald

Regionaler Planungsverband, 02.11.2022

relevante Ausweisungen im Regionalplan

Landratsamt Meißen, 12.12.2022

Neuausweisung von Bauflächen unter verschiedenen Umweltaspekten, Waldflächen, Grundwasser, Versiegelung, Gewässer, Naturschutz, Schutzgebiete, Artenschutz, Kompensationsflächen

Landesamt für Archäologie, 07.11.2022

Archäologische Denkmale

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 14.12.2022

Natürliche Radioaktivität, Geologie

Sächsisches Oberbergamt Freiberg, 04.11.2022

Altbergbau, Restlöcher

Landesamt für Straßenbau und Verkehr NL Meißen, 06.12.2022 und 13.06.2024

landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen

Zweckverband Abfallwirtschaft ’Oberes Elbtal‘, 14.12.2022

Alt- und Neudeponie

50Hertz Transmission GmbH, 21.11.2022

Lärmimmissionen durch Leitungsbetrieb

Öffentlichkeit 2, 27.11.2022

Neuausweisung von Bauflächen, Landwirtschaft, geschützte Biotope, Ausgleichsflächen

Öffentlichkeit 4, 30.11.2022

geschützte Biotope, landwirtschaftliche Bewirtschaftung

Öffentlichkeit 5, 02.12.2022

Neuausweisung von Bauflächen, Landwirtschaft

In einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit allen Einwendungen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, ausgeschlossen.
(§ 3 Abs. 3 BauGB)

Niederau, 08.08.2024

gez. Thomas Claus

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Niederau

Rathenaustraße 4

Bauamt

01689 Niederau

Tel.: 035243 - 3360

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