Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederau
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederau hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Beiplänen in der Fassung vom 31.05.2024 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Beiplänen in der Fassung vom 31.05.2024 sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit
vom 2. September 2024 bis einschließlich 4. November 2024
im Internet unter
https://niederau.info/category/bekanntmachungen/
sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4 in 01689 Niederau im Zimmer 09 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dienststunden:
Montag 8.00 - 11.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 11.30 Uhr
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Niederau vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.
Ihre Stellungnahme senden Sie soweit möglich bitte elektronisch an:
post@gemeinde-niederau.de
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mal-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Behörden / TÖB / Öffentlichkeit
Themen
Landesdirektion Sachsen, 05.12.2022
Neuausweisung von Bauflächen, relevante Ausweisungen im Regionalplan, Darstellung von Wald
Regionaler Planungsverband, 02.11.2022
relevante Ausweisungen im Regionalplan
Landratsamt Meißen, 12.12.2022
Neuausweisung von Bauflächen unter verschiedenen Umweltaspekten, Waldflächen, Grundwasser, Versiegelung, Gewässer, Naturschutz, Schutzgebiete, Artenschutz, Kompensationsflächen
Landesamt für Archäologie, 07.11.2022
Archäologische Denkmale
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 14.12.2022
Natürliche Radioaktivität, Geologie
Sächsisches Oberbergamt Freiberg, 04.11.2022
Altbergbau, Restlöcher
Landesamt für Straßenbau und Verkehr NL Meißen, 06.12.2022 und 13.06.2024
landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen
Zweckverband Abfallwirtschaft ’Oberes Elbtal‘, 14.12.2022
Alt- und Neudeponie
50Hertz Transmission GmbH, 21.11.2022
Lärmimmissionen durch Leitungsbetrieb
Öffentlichkeit 2, 27.11.2022
Neuausweisung von Bauflächen, Landwirtschaft, geschützte Biotope, Ausgleichsflächen
Öffentlichkeit 4, 30.11.2022
geschützte Biotope, landwirtschaftliche Bewirtschaftung
Öffentlichkeit 5, 02.12.2022
Neuausweisung von Bauflächen, Landwirtschaft
In einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit allen Einwendungen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, ausgeschlossen. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Niederau, 08.08.2024
gez. Thomas Claus
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Niederau
Rathenaustraße 4
Bauamt
01689 Niederau
Tel.: 035243 - 3360