Entwicklungssatzung Stadt Neustadt in Sachsen Aufstellungsbeschluss

Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 60 „Wohnen im Wiesenwinkel" im Ortsteil Langburkersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.12.2025 bis 21.01.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 beschlossen, die Ergänzungssatzung Nr. 60 „Wohnen im Wiesenwinkel“ im Ortsteil Langburkersdorf aufzustellen

Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke Nr. 521 und 531a der Gemarkung Langburkersdorf (Gebietsabgrenzung siehe Lageplan).

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung sollen nachfolgend beschriebene Zielstellungen umgesetzt werden:

-    maßvolle Erweiterung des Innenbereiches,  

-    Ermöglichung einer ergänzenden Bebauung für maximal 3 Einfamilienhäuser,

-    Sicherung der Verkehrs- und Medienerschließung einschließlich der Regenentwässerung,

-    soweit möglich, Erhalt von Großgrün, Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleiches in unmittelbarer Nähe und Ortsrandeingrünung.

Der Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung Nr. 60 „Wohnen im Wiesenwinkel“ im Ortsteil Langburkersdorf der Stadt Neustadt in Sachsen wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 12.12.2025 im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen.

Neustadt in Sachsen, 25.11.2025

Alexander Sachse
Bürgermeiister

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
 

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang