Flächennutzungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Erneute Beteiligung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.11.2025 bis 16.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2025 die erneute Auslegung des Entwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen beschlossen. Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen wird mit den Planzeichnungen Blatt 1 und 2, der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 11.09.2023 sowie mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlich und öffentlich ausgelegt. Die Veröffentlichung im Internet und die Unterlagen der Auslegung finden Sie auf der Homepage der Stadt unter https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

24.11.2025 bis 16.01.2026

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags                                               
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags                           
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs/freitags                                 
09:00 - 12:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen werden außerdem auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht. Folgende umweltbezogene Informationen liegen bereits vor und können mit den veröffentlichten Unterlagen im Internet und in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen eingesehen werden. Hinsichtlich der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung gilt der oben genannte Ort mit den entsprechenden Zeiten.

  • Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen - Entwurf, Stand 11.09.2023
  • Stellungnahmen (SN) zum Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen  
    SN - Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 03.02.2023
    SN - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.02.2023      
    SN - Sächsisches Oberbergamt vom 10.08.2022, 03.11.2022, 05.01.2023      
    SN - Landesdirektion Sachsen vom 01.02.2023       
    SN - Landestalsperrenverwaltung Sachsen vom 16.01.2023
    SN - Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 15.02.2023     
    SN - Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 07.02.2023          
    SN - BUND e. V. vom 08.02.2023

Umweltbericht:

Die Umweltprüfung bezieht sich unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstandes und allgemein anerkannter Prüfmethoden auf den im Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes dargestellten Inhalt und dessen Detaillierungsgrad. Der Umweltbericht (Stand 11.09.2023) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung. Er gliedert sich wie folgt:

  1. Einleitung (Vorgehensweise und Gliederung, Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Kurzdarstellung der Ziele und des Inhalts des Flächennutzungsplanes, Darstellung der in Fachgesetzen festgelegten Umweltschutzziele)
  2. Ziele und Inhalt des Umweltberichtes (Landschaftsplanung, Ziele des Umweltschutzes)
  3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Beschreibung der Ausgangssituation, Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation, Prognose der Umweltauswirkungen mit Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung bzw. bei Realisierung der Planung)
  4. Bewertung der einzelnen Neuausweisungen von Flächen (Erläuterungen zur Darstellung der Standorte aus Umweltperspektive, Zusammenfassung der Umweltauswirkungen, Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung, Maßnahmen zur Umweltüberwachung)
  5. Zusammenfassung und Tabellarische Darstellung von Umweltauswirkungen der Neuausweisung von Flächennutzungen.

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des    
Flächennutzungsplanes

Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von Januar bis Februar 2023 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgut Arten, Biotope und Flächen

  • Hinweise zur Darstellung von Waldflächen
  • Informationen und Forderungen zum Biotopschutz und Biotopverbund und zu Planungen in Nachbarschaft von Biotopen
  • Verweis auf teilweise kleine Grünzäsuren und Grünverbünde
  • Hinweise auf Artenschutz an verschiedenen Standorten
  • Hinweis auf landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen und Ökokontomaßnahmen
  • Hinweise zum Umweltbericht

Schutzgut Boden und Geologie

  • Hinweise zu landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Ertragspotenzial
  • Hinweise zur Erosionsgefährdung von Böden
  • Konflikte mit im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebieten Landwirtschaft
  • Vermeidung / Reduzierung weiterer Versiegelung des Bodens
  • Hinweis zu Altlasten
  • Hinweise zum Altbergbau und auf unterirdische Hohlräume
  • Hinweis auf Natur- und Untergrundgefahren (Oberflächenwasserabflussbahnen u. a.)
  • Geotopschutz - Geotope übernehmen
  • Hinweise zur Geologie und zur natürlichen Radioaktivität

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zur Hydrogeologie
  • Hinweise zu Sicherung und Erhalt von Gewässerrandstreifen/Pflanzung und Erhalt von standorttypischen Gehölzen
  • Anpassung, Berücksichtigung und Darstellung der Überschwemmungsgebiete (HQ100) an der Polenz
  • Hinweise zu Hochwasserschutzmaßnahmen, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Bauflächen in Hochwasserentstehungsgebieten (u. a. im HWEG „Sächsische Schweiz - rechtselbisch“)
  • Hinweise zu Ausweisungen von Trinkwasserschutzgebieten
  • Verweis auf Gewährleistung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen, Freihaltung natürlicher Retentionsflächen
  • Flächenfreihaltung für Gewässeraufweitungen, Renaturierung von verlandeten Teichen und verrohrten Fließgewässern
  • Grundwassermessstellen erhalten
  • Hinweise zur Abwasserentsorgung im Bezug auf den Wasserhaushalt

Schutzgut Klima

  • Hinweise zur Nutzung erneuerbarer Energien

Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Immissionsschutz

  • vorbeugender Hochwasserschutz in erster Linie zum Schutz des Menschen
  • Hinweis zur immissionsschutzgerechten Darstellung benachbarter Bauflächen und Nutzungen
  • Überprüfung Inanspruchnahme Kleingartenanlagen für andere Nutzungen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zum Landschaftsbild und dessen Strukturvielfalt an mehreren Standorten
  • Hinweis landschaftsprägende Erhebungen fehlen

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts-behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung erscheint am 14.11.2025 im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen.

Neustadt in Sachsen, 04.11.2025

Alexander Sachse, Bürgermeister

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
 

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit      
    Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung               
    Dienststelle/Behördenname:        Stadt Neustadt in Sachsen                                       
    Name:                                            Bürgermeister Alexander Sachse
    Anschrift:                                       Markt1, 01844 Neustadt in Sachsen
    E-Mail-Adresse:                                                    bauamt@neustadt-sachsen.de                                   
    Telefonnummer:                            +49 3596 569 260
    Internet-Adresse:                          www.neustadt-sachsen.de
  1. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten         
    Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:                                                     
    Firma:                                            ITM Gesellschaft für IT-Management GmbH
    Ansprechpartner:                          Frau Eva Grübel-Hoffmann                                      
    Anschrift:                                       Bürgerstraße 81, 01127 Dresden                            
    E-Mail-Adresse:                             dsb@itm-dl.de                                                     
    Telefonnummer:                            +49 351 30711875
  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    1. Zweck der Verarbeitung
      Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.      
      Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.      
      Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Stadtrat, Ausschüsse) vorgelegt.          
      Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
    1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung     
      Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO in Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz verarbeitet.
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten         
    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

☒ die Mitglieder des Stadtrates und des Technischen Ausschusses im Rahmen der Bauleitplanung

☒     die höhere Verwaltungsbehörde nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel

☒     das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

☒      Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.

       Firma:                                            Dr. Braun & Barth, Freie Architekten               
Ansprechpartner:                          Herr Michael Barth                                             
Anschrift:                                       Tharandter Straße 39, 01159 Dresden          
E-Mail-Adresse:                                                   architekten@braun-barth.de                                        
Telefonnummer:                            +49 351 427 9730                                             

  1. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

       Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

  1. Betroffenenrechte

       Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:           
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).    
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).   
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). 
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht          
    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

    Sächsischer Datenschutzbeauftragter   
    Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden  
    (Postanschrift)     

    Kontor am Landtag, Devrientstraße 1,01067 Dresden   
    (Hausanschrift)    
     

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