Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Frühzeitige Beteiligung

Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 58 „Neustadt West" in Neustadt in Sachsen

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.02.2025 bis 31.03.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 beschlossen, für das große Wohngebiet an der Maxim-Gorki-, Friedrich-Engels- und Heinrich-Heine-Straße, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Die Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West“ auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurden im Sinne einer Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG und BauGB überschlägig geprüft. Es wurde im Sinne von § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB die Einschätzung erlangt, dass der Bebauungsplan Nr. 58 voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Deshalb ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird verzichtet. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten in der Zeit vom

28.02.2025 bis 31.03.2025

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags                           
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags 
09:00 - 12:00 Uhr.

Während dieser Frist kann sich jedermann dazu äußern. Die Äußerungen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neustadt in Sachsen, 21.02.2025        

Peter Mühle, Bürgermeister

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit      
    Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung               
    Dienststelle/Behördenname:        Stadt Neustadt in Sachsen                                       
    Name:                                            Bürgermeister Peter Mühle
    Anschrift:                                       Markt1, 01844 Neustadt in Sachsen
    E-Mail-Adresse:                                                    bauamt@neustadt-sachsen.de                                   
    Telefonnummer:                            +49 3596 569 260
    Internet-Adresse:                          www.neustadt-sachsen.de
  1. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten         
    Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:                                                     
    Firma:                                            ITM Gesellschaft für IT-Management GmbH
    Ansprechpartner:                          Frau Eva Grübel-Hoffmann                                      
    Anschrift:                                       Bürgerstraße 81, 01127 Dresden                            
    E-Mail-Adresse:                             dsb@itm-dl.de                                                     
    Telefonnummer:                            +49 351 30711875
  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    1. Zweck der Verarbeitung
      Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.      
      Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.      
      Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Stadtrat, Ausschüsse) vorgelegt.          
      Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
    1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung     
      Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO in Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz verarbeitet.
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten         
    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

☒ die Mitglieder des Stadtrates und des Technischen Ausschusses im Rahmen der Bauleitplanung

☒     die höhere Verwaltungsbehörde nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel

☒     das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

☒      Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.

       Firma:                                            Dr. Braun & Barth, Freie Architekten               
Ansprechpartner:                          Herr Michael Barth                                             
Anschrift:                                       Tharandter Straße 39, 01159 Dresden          
E-Mail-Adresse:                                                   architekten@braun-barth.de                                        
Telefonnummer:                            +49 351 427 9730                                             

  1. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

       Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

  1. Betroffenenrechte

       Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:           
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).    
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).   
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). 
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht          
    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

    Sächsischer Datenschutzbeauftragter   
    Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden  
    (Postanschrift)     

    Kontor am Landtag, Devrientstraße 1,01067 Dresden   
    (Hausanschrift)    
     

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