Bebauungsplan Gemeinde Neukirch/Lausitz Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet TRUMPF Sachsen GmbH, Teilgebiet Gewerbe Leibingerstraße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 16.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Neukirch/Lausitz hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 den Vorentwurf zur 1. Änderung und Ergänzung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet TRUMPF Sachsen GmbH, Teilgebiet Gewerbe Leibingerstraße“ in der Fassung vom 07.03.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung umfasst die Gewerbeflächen zwischen Leibingerstraße und Bahnstrecke aus dem Ursprungsbebauungsplan sowie die östliche Erweiterung um das Grundstück der ehemaligen Industriebrache Leibingerstraße 30. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Bebauungsplanänderung.

Ziele der 1. Änderung und Ergänzung sind die Sicherung der Entwicklung des bestehenden Gewerbes, die Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Neuansiedlung von bis zu drei Betrieben am Standort der ehemaligen Industriebrache Leibingerstraße 30, die Sicherung der Verkehrserschließung sowie der Ver- und Entsorgung und die Berücksichtigung der Umweltbelange.

Der Vorentwurf in der Fassung vom 07.03.2025 besteht aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil I) sowie dem Umweltbericht (Teil II) mit integrierter Grünordnung und der Verkehrsplanung.

Die Offenlegung der Planunterlagen findet im Zeitraum vom 12.05.2025 bis 16.06.2025 in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz sowie im Internet statt.

Die Planunterlagen sind auf der Gemeindehomepage unter https://www.neukirch-lausitz.de/de/veroeffentlichungen.html und auf dem Landesportal zur Bürgerbeteiligung Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist im Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Dienstzeiten

  • Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
  • Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
  • Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

für jedermann möglich.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können bis 16.06.2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz, per E-Mail an bauamt@neukirch-lausitz.de, über das Beteiligungsportal oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Datenschutzinformationen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Gemeindehomepage mit den auszulegenden Unterlagen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Golaszewski

Tel.-Nr. 035951/25162

Informationen

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