Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei“
Der Gemeinderat Neukirch/Lausitz hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 den Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei“ in der Fassung vom 19.03.2025 bestätigt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst die Flurstücke 198/2, 200/6 und 195/2 der Gemarkung Niederneukirch und entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei“.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung besteht aus dem Satzungstext, der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 19.03.2025. Das Verfahren wird gemäß § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren geführt. Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs erfolgt vom 22.04.2025 bis 23.05.2025. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen zur Aufhebungssatzung für jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus, und sind auf der Gemeindehomepage unter https://www.neukirch-lausitz.de/de/veroeffentlichungen.html und auf dem Landesportal zur Bürgerbeteiligung Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Stellungnahmen können bis 23.05.2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz eingereicht, per E-Mail an bauamt@neukirch-lausitz.de gesandt oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Datenschutzinformationen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Gemeindehomepage mit den auszulegenden Unterlagen veröffentlicht.
Jens Zeiler
Bürgermeister
Frau Golaszewski