Sach- und Rechtslage Der Gemeinderat der Gemeinde Neuensalz hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 16. April 2024 den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewer-begebiet – ehemaliger Diabas- Werksteinbruch und Schottertagebau“ Planschwitzer Naturstein GmbH sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
hier: Entwurfsphase I Der Entwurf in der Fassung vom 16. Mai 2024 zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024 im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Treuen öffentlich aus. Die Unterlagen waren parallel über das Internetportal der Gemeinde Neuensalz sowie das zentrale Landesportal während der oben genannten Ausle-gungszeit einsehbar. Der Gemeinderat der Gemeinde Neuensalz fasste am 23.09.2024 den Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen der beteiligten Behörden und sonstigen TÖB sowie der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet – ehemaliger Diabas- Werkstein-bruch und Schottertagebau“ Planschwitzer Naturstein GmbH.
hier: Entwurfsphase II Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet – ehemaliger Di-abas- Werksteinbruch und Schottertagebau“ Planschwitzer Naturstein GmbH mit Stand 04.12.2024, ist in der Entwurfsphase II gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung mit konkretisierten Bauplanungsentwurf einzubringen. Hierbei wird erneut die Möglichkeit der Stellungnahme zum Planentwurf eingeräumt.
Vorhaben Der ca. 14 ha große bereits baulich geprägte Standort des ehemaligen Tagebauge-ländes Neuensalz liegt an der K 7816 und hat damit eine leistungsfähige Verkehrsanbindung auch an die in der Nähe liegende BAB 72. Auf dem Gelände soll eine Nachnutzung sowie eine dauerhafte und standortangepasste industriell-gewerbliche Nutzung ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 835/3; 836/1; 839/7 und Teil von 65/5 der Gemarkung Neuensalz.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Öffentliche Auslegung Die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung 04.12.2024 bestehend aus: Teil A – Planzeichnung M 1:2000 und Teil B – Textliche Festsetzungen sowie die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 24.12.2024 bis 31.01.2025
während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Treuen, Bauverwaltung, Zimmer 24, Markt 7 in 08233 Treuen öffentlich aus:
Montag und Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr.
Hinweis: Im Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist die Stadtverwaltung geschlossen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Treuen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und Umweltbericht in der Fassung 04.12.2024 können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Neuen-salz www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neuensalz/beteiligung/aktuelle-themen sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 24.12.2024 bis 31.01.2025 eingesehen werden.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stadt Treuen für die Gemeinde Neuensalz - Bauverwaltung
Sandra Mikosch