Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Neuensalz Öffentliche Auslegung

Aufhebung - Vorhabenbezogenr B-Plan im Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 24.12.2024 bis 31.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuensalz hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 16. April 2024 den Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz“ sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.


hier: Entwurfsphase I
Der Entwurf in der Fassung vom 16. April 2024 zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024 im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Treuen öffentlich aus. Die Unterlagen waren parallel über das Internetportal der Gemeinde Neuensalz sowie das zentrale Landesportal während der oben genannten Ausle-gungszeit einsehbar. Der Gemeinderat der Gemeinde Neuensalz fasste am 23.09.2024 den Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen der beteiligten Behörden und sonstigen TÖB sowie der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz“.


hier: Entwurfsphase II
Für den Geltungsbereich des „Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuen-salz“ mit Stand 04.12.2024, ist in der Entwurfsphase II gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung mit konkretisierten Bauplanungsentwurf einzubringen. Hierbei wird erneut die Möglichkeit der Stellungnahme zum Planentwurf eingeräumt.


Vorhaben
Der ca. 14 ha große bereits baulich geprägte Standort des ehemaligen Tagebaugeländes Neuensalz liegt an der K 7816 und hat damit eine leistungsfähige Verkehrsan-bindung auch an die in der Nähe liegende BAB 72.

Auf dem Gelände soll eine Nachnutzung sowie eine dauerhafte und standortange-passte industriell-gewerbliche Nutzung ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke T.v. 65/3; T.v. 279a; 834/5; 835/1; 834/2; T.v. 832; T.v. 833; T.v. 831; T.v. 713; T.v. 836/1; T.v. 839/5; T.v. 839/4; T.v. 838/1 Ge-markung Neuensalz.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Nord/Westen durch die Talsperre Pöhl, Vorsperre Neuensalz
  • im Nord/Osten durch den Hammermühlenweg in Richtung Vorsperre
  • im Süden durch die Zufahrtsstraße von der K 7816 in Richtung des Geländes der Planschwitzer Naturstein GmbH

Öffentliche Auslegung
Die Unterlagen in der Fassung 04.12.2024 bestehend aus:
Teil A – Planzeichnung M 1:2000 und
Teil B – Textliche Festsetzungen
Teil C – Vorhaben- und Erschließungsplan sowie
die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit


vom 24.12.2024 bis 31.01.2025


während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Treuen, Bauverwaltung, Zimmer 24, Markt 7 in 08233 Treuen öffentlich aus:


Montag und Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr.


Hinweis: Im Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist die Stadtverwaltung geschlossen.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Treuen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, dievom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Der „Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VE- Plan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz“ sowie die Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.12.2024 können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Neuensalz www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neuensalz/beteiligung/aktuelle-themen sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 24.12.2024 bis 31.01.2025 eingesehen werden.


Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Kontaktperson

Stadt Treuen für die Gemeinde Neuensalz- Bauverwaltung

Sandra Mikosch

Informationen

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