Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

6. Änderung des Bebauungsplans „Umgestaltung Beton- und Kieswerk Naunhof“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 27.02.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Umgestaltung Beton- und Kieswerk Naunhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 122/2025).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Umgestaltung Beton- und Kieswerk Naunhof“ befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet der Stadt Naunhof, zwischen der dort westlich verlaufenden Bahnstrecke Borsdorf – Coswig und dem östlich angrenzenden Grillensee auf dem Gelände des ehemaligen Beton- und Kieswerkes. Die 6. Änderung umfasst einen Teilbereich des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans mit Stand der 5. Änderung, er ist in der beigefügten Abbildung dargestellt. Betroffen sind die Flurstücke 431/191, 431/192 und 431/193 in der Gemarkung Naunhof auf einer Fläche von 0,25 Hektar.

Ziel der 6. Änderung ist eine moderate Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche in Richtung Norden durch Anpassung der beiden festgesetzten Baufenster auf den Flurstücken im Geltungsbereich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sind bei der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans gebilligt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt (Beschluss-Nr. 122/2025).

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans mit seiner Begründung sowie die für das Plangebiet maßgebliche rechtskräftige Planfassung mit Stand der 5. Änderung sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der nachfolgenden Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof.

Montag           geschlossen

Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr

Mittwoch         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag            09:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@naunhof.de oder an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen steht neben der Stadtverwaltung Naunhof die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Naunhof, 12.01.2026                                                             Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp, Sachbearbeiterin Bauamt

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293 42146

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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