Orte des Interesses Gemeinde Moritzburg Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplanung - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2023 bis 11.09.2023
  • Meldungen 7 Meldungen
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Quelle: Pixabay

Lärm
Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.

 

Gesetzliche Grundlage/Verfahren
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG - ULR), §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) ist für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln. Im Anschluss an die Lärmkartierung haben die betroffenen Gemeinden die Pflicht, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der Lärmaktionsplanung darzustellen und zu entscheiden, ob ein Maßnahmenplan erarbeitet werden muss. In diesen Prozess ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Sowohl die Kartierung, als auch die Lärmaktionsplanung werden im Turnus von 5 Jahren wiederholt und fortgeschrieben.

 

Lärmkartierung Gemeinde Moritzburg
Die Gemeinde Moritzburg ist gesetzlich dazu verpflichtet einen Lärmaktionsplan vorzulegen. Die Lärmbetroffenheit aus den vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kartierten Daten zum Lärm umfassen sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen mit über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Moritzburg sind die Einwirkungsbereiche folgender Streckenabschnitte betroffen:
• Dresdner Straße/S179 im Bereich Boxdorf und Reichenberg sowie vereinzelt an die Dresdner Straße angrenzende Adressen
• Weinböhlaer Straße im Ortsteil Auer
• Am Jämmchen im Ortsteil Friedewald

 

Ergebnisse der Lärmkartierung
In den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen dargestellt. Für die Gemeinde Moritzburg beschränkt sich die Darstellung auf Straßenlärm. Durch unterschiedliche farbliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung, unterteilt in Pegelklassen von je 5 Dezibel, gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farbig hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen dort unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der ULR definiert. Es handelt sich um den 24- Stunden Tag-Abend-Nacht- Lärmindex LDEN (DEN = Day/Evening/Night) und um den Nachtlärmindex LNIGHT. Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.


Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Gemeindegebiet Moritzburg hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 205 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 211 Bewohnern überschritten.

Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html


Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.


Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 10.09.2023 schriftlich an:


• Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 22, 01468 Moritzburg
• bauamt@moritzburg.de

• über das sächsische Beteiligungsportal gegeben werden
• oder über die Ortschaftsräte an die Verwaltung herangetragen werden.


Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie den Einbezug der Baulastträger erfolgt die Auswertung und Bewertung der Lärmkartierung. Nach Berücksichtigung aller Hinweise wird die Abwägung über die Notwendigkeit eines Maßnahmenplans im Rahmen der Lärmaktionsplanung
stattfinden. Danach wird der Aufstellungsbeschluss über den Lärmaktionsplan im Gemeinderat gefasst und die Öffentlichkeit informiert. Es schließt sich der Prozess der Erarbeitung des Lärmaktionsplans an, im Zuge dessen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange ein weiteres Mal beteiligt werden. Nach Einarbeiten weiterer Hinweise wird der Beschluss über den Lärmaktionsplan im Gemeinderat gefasst.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Lärm können auf der Internetseite www.umwelt.sachsen.de aufgerufen werden.


Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Baulastträger. Der Gemeinde Moritzburg obliegt die Baulastträgerschaft lediglich für kommunale Straßen. Dies umfasst nicht den Bereich von Kreisstraßen, Staatsstraßen, Bundesstraßen oder Bundesautobahnen.

Dieser Beitrag ist ebenfalls digital auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Moritzburg abrufbar.

 

Wie kann ich mich über das Beteiligungsportal beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  3. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  4. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit § 47 d und f BImSchG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Unterrichtung über die getroffene Entscheidung.

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Kontakt

Gemeinde Moritzburg

Schlossallee 22

01468 Moritzburg

 

bauamt@moritzburg.de

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