Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
über die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna
„Wohnbebauung Am Weizfeldweg Süd“ im Ortsteil Schöna
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Am Weizfeldweg Süd“ im OT Schöna beschlossen.
Beschluss-Nr. 66/12/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna beschließt nach § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohnbebauung „Am Weizfeldweg Süd“ im OT Schöna.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 247/5 der Flur 2 und die Flurstücke 61 (teilweise), 564/59 und 565/59 der Flur 1 in der Gemarkung Schöna, Gemeinde Mockrehna gemäß beiliegenden Übersichtsplan. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4.800 m².
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Schöna und wird derzeit landwirtschaftlich und als Wochenendgrundstück genutzt.
Innerhalb des Plangebietes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden mit den erforderlichen Erschließungseinrichtungen geschaffen werden.
Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im Regelverfahren.
Der Gemeinde entstehen für das Bebauungsplanverfahren keine Kosten, da es für das Gebiet einen privaten Antragsteller gibt, welcher die Kosten übernimmt. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird abgeschlossen.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
• Ergänzung des Siedlungskörpers am Ortsrand
• intensivere Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen
• Entwicklung von ca. 2 bis 2 Wohngrundstücken
Anlage: Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Mockrehna, den 15.12.2023
gez. Klepel
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
Tel.: 034244/574-0