Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
Genehmigung der Satzung der Gemeinde Mockrehna über den Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“
Das Landratsamt hat am 20.06.2024 unter der Registriernummer 190/09/2024 und dem Aktenzeichen 2023-06039 den von der Gemeinde Mockrehna in der Sitzung am 07.05.2024 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“, in der Fassung von April 2024 (Beschluss Nr.: 20/05/2024) unter Auflage genehmigt. Nach Erfüllung der Auflage wird hiermit die Erteilung der Genehmigung bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend ist der Bebauungsplan in der Fassung von April 2024 mit der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1.500 und den darauf befindlichen textlichen Festsetzungen sowie der Begründung von April 2024.
Das Plangebiet umfasst auf den Flurstücken 1503, 1504, 1508,1509, 1510 und 1514 eine Fläche von ca. 29 ha. Das Vorhaben ist ca. 1,5 km Luftlinie von der Ortslage Mockrehna entfernt gelegen und wird im Norden von der Bundesstraße 87 sowie im Süden von der Bahnstrecke Leipzig-Cottbus begrenzt.
Der vorzeitige Bebauungsplan einschließlich der Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Außerdem kann der Bebauungsplan über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden
Mockrehna, den 09.10.2024
Klepel
Bürgermeister
Hinweise:
Dies gilt nicht wenn
oder
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
Tel.: 034244/574-0