Kontakt
Herr Alexander Müller
E-Mail: spa@markkleeberg.de
Datenschutzerklärung
Datenschutzinformationen nach Art. 13 u. 2 DSGVO
Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder) die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt (Verantwortliche 1) und ihrem städtebaulichen Vertragspartner (Verantwortlicher 2) ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen gemeinsam nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:
1. Gemeinsame Verantwortliche
Zum Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ und zur Durchführung des diesbezüglichen städtebaulichen Vertrages haben die Verantwortlichen 1 und 2 eine Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO zur gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten geschlossen, welcher die Mittel und Zwecke der Verarbeitungstätigkeiten gemeinsam festlegt.
a) Verantwortlicher 1:
Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Rathausplatz 1, in 04416 Markkleeberg
b) Verantwortlicher 2:
Reinbau GmbH, vertreten durch Herrn Torsten Reh und Herrn Frank Hippler, Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig
2. Datenschutzbeauftragter
a) Verantwortlicher 1:
Datenschutzbeauftragter, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de
b) Verantwortlicher 2:
Keiner (vgl. § 38 Abs. 1 BDSG)
3. Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient schlussendlich der Entscheidungsfindung bei der konkreten Festsetzung im Bebauungsplan, denn die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB), um hierdurch schließlich den Bebauungsplan als Satzung beschließen zu können (§ 10 Abs. 1 BauGB). Für die Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg (Verantwortlicher 1) der Reinbau GmbH (Verantwortlicher 2) als Erfüllungsgehilfin; der Verantwortliche 2 bedient sich der Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten (siehe Abschnitt 5 Buchstabe b) Auftragsverarbeiter). Diese bewerten die eingegangenen Stellungnahmen für die Abwägung (§§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 u. 8 BauGB) durch den Stadtrat und teilt den betroffenen Personen die Abwägungsergebnisse mit.
Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.
Zur Bürgerbeteiligung bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg dem Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite). Bei diesem Portal handelt es sich um ein vom Freistaat Sachsen betriebenes Internetportal, auf welchem die Gemeinden Bauleitpläne zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichen können. Verantwortlicher dieses Portals ist der Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium des Innern); die Datenschutzinformationen hierzu finden Sie auf (https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242).
- gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig (§ 85 Abs. 1 Satz 1 SächsBO i.V.m. § 10 Abs. 2 BauGB, § 112 Abs. 1 SächsGemO, §§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4 SächsLKrO)) soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert;
- Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;
- im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht
4. Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 8 BauGB, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).
5. Auftragsverarbeiter:
a) Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser Bauleitplanung für den Verantwortlichen 1:
Keiner
b) Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser Bauleitplanung für den Verantwortlichen 2:
Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, vertreten durch Bernd Knoblich und Stephan Winkler
6. Kategorien von Empfängern
- Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)
- Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug
7. Dauer der Datenspeicherung
Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Bauleitplanungsverfahren (hier Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).
8. Rechte des Betroffenen gegenüber den gemeinsamen Verantwortlichen
Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg (Verantwortlicher 1) und der Reinbau GmbH (Verantwortlicher 2) das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).
9. Beschwerderecht
Sie haben das Recht Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).