Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Crostewitzer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Technische Ausschuss der Stadt Markkleeberg hat in seiner Sitzung am 03. September 2024 gemäß §§ 4 und 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 5 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 16. Juli 2014, zuletzt geändert am 21. Januar 2015, den folgenden Beschluss (Beschluss-Nr.: 01-01/2024) gefasst:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ vom 07. August 2024 für das Gebiet der Stadt Markkleeberg, welches die Flurstücke 98/22 (teilweise), 98/23, 101/3 (teilweise), 101/6, 101/7 (teilweise) und 101/8 der Gemarkung Wachau südöstlich der Crostewitzer Straße und südlich der Markkleeberger Straße umfasst (Abgrenzung des Geltungsbereiches siehe Anlage), mit dazugehöriger Begründung wird gebilligt.
  1. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes sind die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Beteiligung

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ der Stadt Markkleeberg vom 07. August 2024 mit der dazugehörigen Begründung wird für den Zeitraum

vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025

unter folgender Internetadresse veröffentlicht:

https://mitdenken.sachsen.de/1048675

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ im Zeitraum vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006 (Erdgeschoss) während folgender Zeiten aus:

Montag:        8 - 16 Uhr
Dienstag:      8 - 18 Uhr
Mittwoch:      8 - 16 Uhr
Donnerstag:  8 - 18 Uhr
Freitag:         8 - 12 Uhr

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ihre Anregungen zur Planung elektronisch an:

spa@markkleeberg.de

zu übermitteln. Bei Bedarf können die Anregungen zur Planung auch an folgende Adresse übermittelt werden:

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

Verfahrenshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Herr Alexander Müller
E-Mail: spa@markkleeberg.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen nach Art. 13 u. 2 DSGVO

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder) die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt (Verantwortliche 1) und ihrem städtebaulichen Vertragspartner (Verantwortlicher 2) ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen gemeinsam nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:

1. Gemeinsame Verantwortliche

Zum Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ und zur Durchführung des diesbezüglichen städtebaulichen Vertrages haben die Verantwortlichen 1 und 2 eine Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO zur gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten geschlossen, welcher die Mittel und Zwecke der Verarbeitungstätigkeiten gemeinsam festlegt.

a) Verantwortlicher 1:

Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Rathausplatz 1, in 04416 Markkleeberg

b) Verantwortlicher 2:

Reinbau GmbH, vertreten durch Herrn Torsten Reh und Herrn Frank Hippler, Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig

2. Datenschutzbeauftragter

a) Verantwortlicher 1:

Datenschutzbeauftragter, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de

b) Verantwortlicher 2:

Keiner (vgl. § 38 Abs. 1 BDSG)

3. Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung

- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient schlussendlich der Entscheidungsfindung bei der konkreten Festsetzung im Bebauungsplan, denn die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB), um hierdurch schließlich den Bebauungsplan als Satzung beschließen zu können (§ 10 Abs. 1 BauGB). Für die Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg (Verantwortlicher 1) der Reinbau GmbH (Verantwortlicher 2) als Erfüllungsgehilfin; der Verantwortliche 2 bedient sich der Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten (siehe Abschnitt 5 Buchstabe b) Auftragsverarbeiter). Diese bewerten die eingegangenen Stellungnahmen für die Abwägung (§§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 u. 8 BauGB) durch den Stadtrat und teilt den betroffenen Personen die Abwägungsergebnisse mit.

Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.

Zur Bürgerbeteiligung bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg dem Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite). Bei diesem Portal handelt es sich um ein vom Freistaat Sachsen betriebenes Internetportal, auf welchem die Gemeinden Bauleitpläne zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichen können. Verantwortlicher dieses Portals ist der Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium des Innern); die Datenschutzinformationen hierzu finden Sie auf (https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242).

  • gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig (§ 85 Abs. 1 Satz 1 SächsBO i.V.m. § 10 Abs. 2 BauGB, § 112 Abs. 1 SächsGemO, §§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4 SächsLKrO)) soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert;
  • Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;
  • im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht

4. Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 8 BauGB, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).

5. Auftragsverarbeiter:

a) Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser Bauleitplanung für den Verantwortlichen 1:

Keiner

b) Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser Bauleitplanung für den Verantwortlichen 2:

Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, vertreten durch Bernd Knoblich und Stephan Winkler

6. Kategorien von Empfängern

- Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)

- Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug

7. Dauer der Datenspeicherung

Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Bauleitplanungsverfahren (hier Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).

8. Rechte des Betroffenen gegenüber den gemeinsamen Verantwortlichen

Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg (Verantwortlicher 1) und der Reinbau GmbH (Verantwortlicher 2) das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).

9. Beschwerderecht

Sie haben das Recht Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Baugrundgutachten
  • Einfluss bergbaulicher Anlagen
  • Schadstoffbewertung
  • Ergänzende Schadstoffuntersuchung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Datenverarbeitungsvertrag

Informationen

Übersicht
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