Der Technische Ausschuss der Stadt Markkleeberg hat in seiner Sitzung am 03. September 2024 gemäß §§ 4 und 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 5 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 16. Juli 2014, zuletzt geändert am 21. Januar 2015, den folgenden Beschluss (Beschluss-Nr.: 01-01/2024) gefasst:
Beteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ der Stadt Markkleeberg vom 07. August 2024 mit der dazugehörigen Begründung wird für den Zeitraum
vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025
unter folgender Internetadresse veröffentlicht:
https://mitdenken.sachsen.de/1048675
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ im Zeitraum vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006 (Erdgeschoss) während folgender Zeiten aus:
Montag: 8 - 16 Uhr Dienstag: 8 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 16 Uhr Donnerstag: 8 - 18 Uhr Freitag: 8 - 12 Uhr
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ihre Anregungen zur Planung elektronisch an:
spa@markkleeberg.de
zu übermitteln. Bei Bedarf können die Anregungen zur Planung auch an folgende Adresse übermittelt werden:
Stadtverwaltung Markkleeberg
Stadtplanungsamt
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Verfahrenshinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können.
Herr Alexander Müller E-Mail: spa@markkleeberg.de