Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Wachau-Nordost"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 30.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Stadt Markkleeberg befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wachau-Nordost", dessen Geltungsbereich die Flurstücke 132/15, 132/16 (teilweise), 134 (teilweise) und 135 (teilweise) der Gemarkung Wachau umfasst (Geltungsbereich siehe Anlage).

Der Technische Ausschuss hat am 04. Juni 2024 gemäß §§ 4 und 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023, den Beschluss (Beschluss Nr. 151-54/2024) gefasst, den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wachau-Nordost" mit dem Stand vom 14. Mai 2024 zu billigen und öffentlich auszulegen.

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes sind die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Planungsziele

  • Die Entwicklung des Plangebietes als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO.
  • Das Gewerbegebiet soll vorzugsweise produzierendes Gewerbe aufnehmen.
  • Die Anbindung des Plangebietes an die Bornaer Chaussee.
  • Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben soll planungsrechtlich ausgeschlossen werden.

Offenlage

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wachau-Nordost" vom 14. Mai 2024 liegt im Zeitraum vom 29. Juli 2024 bis einschließlich 30. August 2024 im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006 (Erdgeschoss) während folgender Zeiten aus:

Montag                 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag               08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch               08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag           08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wachau-Nordost" vom 14. Mai 2024 wird zusätzlich im Zeitraum vom 29. Juli 2024 bis einschließlich 30. August 2024 unter folgender Internetadresse abrufbar sein:

https://mitdenken.sachsen.de/1043060

Die Öffentlichkeit und insbesondere alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, während der Offenlage ihre Anregungen zur Planung schriftlich an folgende Adresse vorzubringen:

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Postfach 1226

04410 Markkleeberg

Oder per E-Mail an:

spa@markkleeberg.de

Verfahrenshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Herr Steffen Pankalla

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

Tel.: 0341/3533-250

E-Mail: spa@markkleeberg.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen nach Art. 13 u. 2 DSGVO

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder) die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:

Verantwortlicher

Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, 04416 Markkleeberg

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533-156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de

Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“ (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient schlussendlich der Entscheidungsfindung bei der konkreten Festsetzung im Bebauungsplan, denn die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Für die Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg eines Erfüllungsgehilfen (siehe Auftragsverarbeiter). Diese bewerten die eingegangenen Stellungnahmen für die Abwägung (§§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 u. 8 BauGB) durch den Stadtrat und teilt den betroffenen Personen die Abwägungsergebnisse mit.

Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.

Zur Bürgerbeteiligung bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg dem Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite). Bei diesem Portal handelt es sich um ein vom Freistaat Sachsen betriebenes Internetportal, auf welchem die Gemeinden Bauleitpläne zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichen können. Verantwortlicher dieses Portals ist der Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium des Innern); die Datenschutzinformationen hierzu finden Sie auf: https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242.

  • gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig (§ 85 Abs. 1 Satz 1 SächsBO i.V.m. § 10 Abs. 2 BauGB, § 112 Abs. 1 SächsGemO, §§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4 SächsLKrO)) soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert;
  • Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;
  • im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 8,  BauGB, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).

Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bauleitplanung:

StadtLandGrün – Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale)

Kategorien von Empfängern

  • Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)
  • Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug

Dauer der Datenspeicherung

Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Bauleitplanungsverfahren (hier Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).

Rechte des Betroffenen

Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Beschwerderecht

Sie haben das Recht Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

Übersicht
  • Darstellung des Geltungsbereichs
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Geotechnisches Gutachten
  • Verkehrsgutachten
  • Erschließungskonzeption
  • Schallimmissionsprognose
  • Geräuschkontingentierung
  • Darstelllung sich wesentlich unterscheidender Lösungen

Informationen

Übersicht
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