Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Quartier Cospuden"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.05.2023 bis 04.05.2024
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Planzeichnung

Beschluss zur Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Quartier Cospuden"

Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat in der Sitzung am 15.03.2023 die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Quartier Cospuden" für das Gebiet der Stadt Markkleeberg, welches das Flurstück 110/8 der Gemarkung Zöbigker umfasst, bestehend aus den Teilen A bis D vom 19.10.2022 beschlossen (Beschluss Nr.: 372-42/2023). Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom 19.10.2022 wurde gebilligt.

Die Satzung wurde in den Markkleeberger Stadtnachrichten vom 12.04.2023 bekannt gemacht.

Die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Quartier Cospuden" trat mit der Bekanntmachung in den Markkleeberger Stadtnachrichten vom 12.04.2023 in Kraft.

Jedermann kann den o. g. Bebauungsplan seit dem 12.04.2023 in der Stadtverwaltung Markkleeberg, im Stadtplanungsamt, Raschwitzer Straße 34a während der Öffnungszeiten:

dienstags            9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

mittwochs           9.00 - 12.00 Uhr

donnerstags      14.00 - 18.00 Uhr

freitags               9.00 - 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Markkleeberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karsten Schütze / Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtplanungsamt Markkleeberg

Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg

Herr Pankalla

Tel.: 0341/3533-250

E-Mail: steffen.pankalla@markkleeberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Textteil zum Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Lärmtechnisches Gutachten
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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