Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Erneute Beteiligung

2. Entwurf Bebauungsplan "Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.01.2023 bis 10.02.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat am 21.12.2022 gemäß §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils aktuellen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 16. Juli 2014, zuletzt geändert am 21. Januar 2015, folgenden Beschluss (Beschluss-Nr.: 343 - 39/2022) gefasst:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße“ vom November 2022 für das Gebiet der Stadt Markkleeberg, welches die Flurstücke der Stadt Markkleeberg 554/7, 640/4, 640/5, 640/6, 640/7, 640/8, 641, 642/2, 642/4, 666/61 (teilweise), 666/62 und 691 (teilweise) der Gemarkung Gautzsch umfasst (Abgrenzung des Geltungsbereiches siehe Anlage), wird mit dazugehöriger Begründung und dem Umweltbericht gebilligt.
  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße“ vom November 2022 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4a Abs. 4 BauGB ins Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

Planungsziele

  • städtebauliche Neuordnung des Gebietes,
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.100 m² und
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ergänzende Wohnbebauung sowie nichtstörende Gewerbebetriebe.

Offenlage

Die erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes inkl. der Begründung und dem Umweltbericht, sowie der bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 12.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023

im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006, Erdgeschoss, während folgender Zeiten:

Montag            8.00 – 16:00 Uhr

Dienstag          8.00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         8.00 – 16:00 Uhr

Donnerstag     8.00 – 18:00 Uhr

Freitag             8.00 – 12:00 Uhr

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße" vom 14.11.2022 mit dazugehöriger Begründung, dem Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden außerdem im Zeitraum vom 12.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 unter folgender Internetadresse abrufbar sein:

https://mitdenken.sachsen.de/1032608

Die Öffentlichkeit und insbesondere alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, während der Offenlage ihre Anregungen zur Planung schriftlich an folgende Adresse vorzubringen:

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Postfach 1226

04410 Markkleeberg

Oder per E-Mail an:    spa@markkleeberg.de

Verfahrenshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich (auch via E-Mail) oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Hierbei wird um die Angabe einer Adresse gebeten, an welche die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Verfügbare umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes in den Planunterlagen (Begründung und Umweltbericht) und den vorliegenden Stellungnahmen verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Ausgleichs- und Ersatz- sowie Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grundwassers
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Keine unüberwindbare Betroffenheit geschützter Arten

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts-/Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch Verkehrs- und Gewerbelärm
  • Vorhabenbedingte Emissionen (Schall)

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wird im Wesentlichen auf die Verkehrs- und Parkplatz­situation, den Schall-Immissionsschutz, das zulässige Maß der baulichen Nutzung und den Verlust von Grün-/Freiflächen hingewiesen.

Kontaktperson

Diana Bergmann

Tel.. 0341-3533239

Datenschutzerklärung

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder) die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:

Verantwortlicher

Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Postfach 1226, 04410 Markkleeberg

Datenschutzbeauftragter

Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533156, E-Mail: sebastian.schoene@markkleeberg.de

Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Er-hebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personen-bezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien nach der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß Archivsatzung (ArchivS) der Großen Kreisstadt Markkleeberg (§§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht (bspw. § 282 ZPO; §§ 86, 80 Abs. 5, 80a, 123 Abs. 3, 47 Abs. 6 VwGO).

Damit beruht die Datenverarbeitung auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 3 Satz 1 lit. b), Art. 89 Abs. 1 DSGVO, § 3 SächsDSDG).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Es gilt Art. 4 Nr. 9 Satz 2 Hs. 1 DSGVO und § 3 SächsDSDG.

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Gemeinderat und Ortschaftsräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Firma/Unternehmen:             Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten

Ansprechpartner:                   Martin Rust

Anschrift:                                Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin

E-Mail-Adresse:                     rust@bk-landschaftsarchitekten.de

Telefonnummer:                     (03423) 75860-13

Internet-Adresse:                   www.bk-landschaftsarchitekten.de

Dauer der Datenspeicherung

30 Jahre (§§ 13 Abs. 1, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).

Rechte des Betroffenen

Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i. V. m. Satz 1 SächsDSDG i. V. m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehenden Verarbeitung, dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach der ArchivS und dem § 13 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i. V. m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 1 lit. c) DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a) DSGVO).

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

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Informationen

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